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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 38.1916

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St.: Versteuerung von Kunstbesitz
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https://doi.org/10.11588/diglit.8538#0101
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Versteuerung von Kunstbesitz.

EMMY ZWEYBRUCK WIEN.

So zeigte er, daß
die Wertsteigerung
des Kunstbesitzes in
vielen Fällen erst die
Folge kostspieliger
Maßnahmen, beson-
derer Studien, Re-
staurationen, Ver-
sicherung usw. ist.
Wenn Kunstbesitz
durch Steuern ge-
straft werden soll,
treibe man die Kunst
aus dem deutschen
Haus. Dann bestehe
die Gefahr einer
Auswanderung des
Kunstbesitzes, wo-
gegen dann auch alle
Ausfuhrverbote, wie
sich in Italien und
Griechenland deut-
lich zeigte, machtlos
sind. — Diese Gefah-
ren und drohenden
Härten sind von all-
gemeiner und tief-
gehender Bedeutung
für das deutsche Kul-
turleben. Und so mag
gefordertwerden,daß

E. zu E\ BRÜCK-PRI ICHASKA. »THEATER BEUTEL mit STICKEREI <

»beutel mit stickerei«

bei den Beratungen
über ein solches Ge-
setz auch Männer
gehört werden, die
nicht nur die juristi-
sche Seite beurtei-
len. Künstler und
Kunstfreunde, Muse-
umsleiter und Kunst-
händler dürfen nicht
übergangen werden,
damit nicht demnächst
ein schwerer Verlust
an idealen Gütern zu
beklagen ist. — st.

£

In einer echten und
reinen Kultur sollte
ein Kunstverständnis ob-
jektiver Natur gebildet
und gepflegt werden,
das unabhängig von der
Liebe des einzelnen zu
einem einzelnen Kunst-
werk, der Leistung ge-
genüber gerecht bleibt,
undsomitdie Grundlage
des gebildeten Kenners
wie des Laien wird, auf
der dann jedes persön-
liche besondere Kunst-
verhältnis erst eigentlich
entstehen kann. Märten.
 
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