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VORBEMERKUNOEN.
Die Sammlungen sind vom y. März an im Damen- und Herren-
salon, Kaiser Karl- und Ferdinand-Saale zur Besichtigung ausgestellt.
Der Eintritt in der Zeit von n — i Uhr ist ausschließlich den
mit dem Kataloge versehenen geladenen Gästen Vorbehalten. Von
i — 5 Uhr allgemeiner Zutritt.
Die Versteigerungen beginnen Dienstag den 15. März um g Uhr
nachmittags und werden an den darauffolgenden Tagen regelmäßig
bis 6'/^ Uhr abends fortgesetzt. Besitzern dieses illustrierten Kataloges ist
während der Auktion der Eintritt in die reservierten Räume gestattet.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogs-
Nummern zur Auktion; das Amt behält sich vor, Posten zu trennen
oder zu vereinigen.
Sämtliche Objekte sind von erfahrenen Fachmännern geprüft und
geschätzt, von denselben auch die Ausrufspreise festgesetzt.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 5 Prozent
eingehoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschläge keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die sämtlichen im Kataloge ent-
haltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter, sachverständiger Prüfung;
die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbst-
verständlich nicht statt.
Die Versteigerung geschieht in Kronen-Währung und in der
Regel gegen sofortige Bezahlung.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell deren Zustellung, gelten die Normen des
Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Gegenstände
gesell eht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich
beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten be-
eideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt die Zentraldirektion ent-
gegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen.
Illustrierte Kataloge werden, soweit der Vorrat reicht, zum Preise
von 60 Hellern abgegeben.
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VORBEMERKUNOEN.
Die Sammlungen sind vom y. März an im Damen- und Herren-
salon, Kaiser Karl- und Ferdinand-Saale zur Besichtigung ausgestellt.
Der Eintritt in der Zeit von n — i Uhr ist ausschließlich den
mit dem Kataloge versehenen geladenen Gästen Vorbehalten. Von
i — 5 Uhr allgemeiner Zutritt.
Die Versteigerungen beginnen Dienstag den 15. März um g Uhr
nachmittags und werden an den darauffolgenden Tagen regelmäßig
bis 6'/^ Uhr abends fortgesetzt. Besitzern dieses illustrierten Kataloges ist
während der Auktion der Eintritt in die reservierten Räume gestattet.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogs-
Nummern zur Auktion; das Amt behält sich vor, Posten zu trennen
oder zu vereinigen.
Sämtliche Objekte sind von erfahrenen Fachmännern geprüft und
geschätzt, von denselben auch die Ausrufspreise festgesetzt.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 5 Prozent
eingehoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschläge keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die sämtlichen im Kataloge ent-
haltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter, sachverständiger Prüfung;
die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbst-
verständlich nicht statt.
Die Versteigerung geschieht in Kronen-Währung und in der
Regel gegen sofortige Bezahlung.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell deren Zustellung, gelten die Normen des
Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Gegenstände
gesell eht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich
beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten be-
eideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt die Zentraldirektion ent-
gegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen.
Illustrierte Kataloge werden, soweit der Vorrat reicht, zum Preise
von 60 Hellern abgegeben.