Vorbemerkungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung
und in der Regei gegen sofortige Bezahiung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihen-
folge der Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält
sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande ver-
kauft, in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich
nach erfolgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berück-
sichtigt werden. Die sämtlichen im Katalog enthaltenen
Angaben beruhen auf gewissenhafter sachverständiger
Prüfung; die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtig-
keit findet jedoch selbstverständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Kaufanträge von Reflektanten, welche der Auktion
nicht persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen
die vom Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche
Aufträge nimmt die Zentral-Direktion entgegen und läßt
sie durch einen Sensal ausführen. Dem Amte nicht
bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
MAK W!EN
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