Vorbemerkungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in
der Regei gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.
Die Posten gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogs-
nummern zur Auktion; das Amt behält sich vor, solche zu
trennen oder zu vereinigen.
Die Blätter werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich zur Zeit der Auktion befinden, und kann diesbezüglich nach
erfolgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Posten, eventuell der Zustellung, gelten die Normen
des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Posten
geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht
persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt
die Zentraldirektion entgegen und läßt sie durch einen Sensal
ausführen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem
Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes
beifügen.
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