Huktionsbedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
zahiung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschiage ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen, und die Reihenfolge zu unterbrechen. Das Tages-
programm wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt werden, da
sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im
Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum
Verkaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener
Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten be-
eideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn und Th. Dole-
schall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion ent-
gegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Auf-
träge mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Österreichische Gaierie Betvedere