Auktion sbedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
zahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben. Gesteigert wird mindestens um
1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Amt behält sich vor. Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Eeihenfolge der Katalogsnummern zu
unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau ein-
gehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände
werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunst-
abteilung (Telephon Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen
vor der Auktion die Zentraldirektion, während der Aus-
stellung der diensthabende Beamte und die vom
Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Mel-
born und Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
zahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben. Gesteigert wird mindestens um
1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Amt behält sich vor. Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Eeihenfolge der Katalogsnummern zu
unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau ein-
gehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände
werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunst-
abteilung (Telephon Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen
vor der Auktion die Zentraldirektion, während der Aus-
stellung der diensthabende Beamte und die vom
Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Mel-
born und Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.