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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Porzellan, Biedermeiergläser, Miniaturen, Mobiliar, Waffen aus verschiedenem Privatbesitz: Versteigerungen: Dienstag, den 19., Mittwoch, den 20. und Freitag, den 22. November 1918; Donnerstag, den 21. November (Katalog Nr. 290) — Wien, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.35280#0005
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Auktionsbedingungen.
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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent eingehoben. Gesteigert
wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen, über 500 Kronen um 20 Kronen
über 1000 Kronen um 50 Kronen, über 5000 Kronen um 100 Kronen.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungsstundungen
können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten
Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem in
diesem Schein namentlich benannten Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können
nicht zugestanden werden. Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der
Versteigerungskassa zu leisten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem der Kauf
betätigt wurde, an gerechnet.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die Reihenfolge
der Katalognummern ausnahmsweise zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau
eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion
befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt werden, da
sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände, even-
tuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener
Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen die Zentraldirektion, die Kunstabteilung
(Telephon Nr. 11.089) und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, Fr. Spanrafft,
F. Hanak und J. Fodor.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des
beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog ver-
sehenen Besuchern Vorbehalten.

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