V erkaufsbedingungen.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in Kronen=-
Währung. Gesteigert wird um mindestens 1 K, über 100 K um 5 K,
über 500 K um 20 K, über 1000 K um 50 K, über 5000 K um
100 K. Vom Brsteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von
eingehoben. Teilzahlungen können nicht zugestanden werden.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschläge
auf den Käufer über.
Das Amt behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nidht genau einzuhalten. An
dem Tagesprogramme wird jedoch festgehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande v e m
kauft, in welchem sie sich im Auge nT licke des
Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen
Angaben und Beschreibungen der zum Verkaufe aus-
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Erhebliche, leicht ersichtliche Beschädigungen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt
werden. Die Nichtangabe bürgt aber keineswegs für
das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Da durch die Ausstellung jedem Gelegenheit geboten ist, sich
von der Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände
genau zu überzeugen, so können Beschwerden nach er-
folgtem Zuschlag in keinerlei Weise berücksichtigt
werden.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht
empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen hat, Auskünfte während
der Schaustellung erteilt bereitwilligst der diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am
Tage nach der Versteigerung abzuholen und lagern
bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Br-
stehers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt Bin^
lagerung gegen nicht unbedeutende Lagergebühr auf
Gefahr des Käufers.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in Kronen=-
Währung. Gesteigert wird um mindestens 1 K, über 100 K um 5 K,
über 500 K um 20 K, über 1000 K um 50 K, über 5000 K um
100 K. Vom Brsteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von
eingehoben. Teilzahlungen können nicht zugestanden werden.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschläge
auf den Käufer über.
Das Amt behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nidht genau einzuhalten. An
dem Tagesprogramme wird jedoch festgehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande v e m
kauft, in welchem sie sich im Auge nT licke des
Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen
Angaben und Beschreibungen der zum Verkaufe aus-
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Erhebliche, leicht ersichtliche Beschädigungen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt
werden. Die Nichtangabe bürgt aber keineswegs für
das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Da durch die Ausstellung jedem Gelegenheit geboten ist, sich
von der Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände
genau zu überzeugen, so können Beschwerden nach er-
folgtem Zuschlag in keinerlei Weise berücksichtigt
werden.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht
empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen hat, Auskünfte während
der Schaustellung erteilt bereitwilligst der diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am
Tage nach der Versteigerung abzuholen und lagern
bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Br-
stehers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt Bin^
lagerung gegen nicht unbedeutende Lagergebühr auf
Gefahr des Käufers.