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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Editor]; Dorotheum [Editor]; Dorotheum / Kunstabteilung [Contr.]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Contr.]
Kunstauktion / Dorotheum: Alte und moderne Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Miniaturen, Graphik, Bücher und Kupferstichwerke, Antiquitäten ...: Versteigerung Montag, den 11. bis Freitag, den 15. April 1921 — Wien, Nr. 315.1921

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.25345#0005
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 15 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens: über 100 Kronen um 10 Kronen, über 500 Kronen
um 50 Kronen, über 1000 Kronen um 100 Kronen, über 5000 Kronen um
500 Kronen, über 10.000 Kronen um 1000 Kronen, über 50.000 Kronen um
2500 Kronen, über 100.000 Kronen um 5000 Kronen, über 500.000 Kronen um
10.000 Kronen.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs»
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs-
kassa zu leisten.

Vor Bezahlung des Meistbot es findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet.

Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird je-
doch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die vorstehend genannten
wissenschaftlichen Experten nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befinden, Nach erfolgtem Zuschläge können Reklamationen aus
welchen Gründen immer nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur
Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I.,
Spiegelgasse 16 (Telephone 29-16, 34=98, 91=62, 95=28). Kaufaufträge über-
nehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber und Chini.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges — 31 Tafeln — 50 Kronen, des nicht-
illustrierten 20 Kronen.

Der Leiter der Kunstabteilung:

Dr. PAUL BUBERL

Direktionsrat
 
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