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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Editor]
Spezialauktion Kunst- und Stilmobiliar, Schlaf- und Speisezimmer, Salon- und Klubgarnituren, Luster, Paravents, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Elfenbeinminiaturen, schöne Perser- und Inländerteppiche, kunstgewerbliche Arbeiten in Bronze, Kupfer, Marmor, Elfenbein, Glas u. dgl., Porzellanservices, -Aufsätze, -Figuren, -Gruppen, Majolika, Fayence, Japonika: aus adeligem und anderem Besitze; Versteigerung: Mittwoch, den 9. November, bis Freitag, den 11. November 1921 — Wien, 1921

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.36658#0004
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Verkaufsbedingungen.
uni 50 K, über 1000 K um 100 K, über 5000 K um 500 K, über 10.000 K
um 1000 K, über 50.000 K um 2500 K. Vom Ersteher wird zum Meist-
bote ein Aufgeld von 20% eingehoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschläge auf den Käufer über.
Das Amt behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten. An dem
Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.
Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte
Gegenstände der Auktion angeschiossen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkaufe ausgestellten
Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung be-
merkt werden. Die Nichtangabe bürgt aber keineswegs für das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.
Da durch die Ausstellung jedem Gelegenheit geboten ist, sich von
der Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände genau zu
überzeugen, so können Beschwerden nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr
berücksichtigt werden.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte
während der Schaustellung erteilt bereitwilligst der diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am Tage nach der
Versteigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf
Gefahr des Erstehers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt Einlagerung
gegen nicht unbedeutende Lagergebühr auf Gefahr des Käufers.
Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen und übernimmt das Amt
keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen die Zentral-
direktion (Telephon 2916, 3498, 9162, 9528) und die vom Amte bestellten
beeideten Sensale Franz Spanrafft, Franz Hanak, Friedrich Bitterlich, Ernst
Bäume], Fritz Huber und Martin Chini.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen bei jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.
Im übrigen gelten die Normen des Versteigerungsamtes.
Eintritt zur Schaustellung und zur Versteigerung nur mit Katalog.
Preis 50 Kronen.

Versteigerungsamt Dorotheum in Wien.
 
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