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Dorotheum <Wien [Hrsg.]
Wertvolle italienische Skulpturen des XIV. bis XVII. Jahrhunderts - Jacopo della Quercia, Bartolomeo Buon, Domenico di Paris, Pyrgoteles, Alessandro Vittoria, Tiziano Minio, Antonio Gai u.a., alte Gemälde von J . Bassano, Alessandro Longhi, S. Ricci, L. Garbieri, Carlo Loth, El. Sirani, Jordaens, Molenaer, François Clouet, Mignar u.a., Kunstgewerbe der Antike, der Renaissance und des Barock, Schweizer Glasscheiben, englische Farbstiche: Versteigerung Samstag, den 8. April 1922 (Katalog Nr. 328) — Wien, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.15277#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versfeigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwahrung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 20 Prozent (einschließlich Luxus-
sfeuer) eingehoben. Gesteigert wird mindestens über 1000 Kronen um 100 Kronen, über
5000 Kronen um 500 Kronen, über 10.000 Kronen um 1000 Kronen, über 50.000 Kronen
um 2500 Kronen, über 100.000 Kronen um 5000 Kronen, über 500.000 Kronen
um 10.000 Kronen. — Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungsstundungen können vom Auktionsleiler nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht des
Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten Kataloggegenstand
anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden. Zahlungen sind ausnahms-
los dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten. — Die Zahlungs-
stundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an
gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Amt berechtigt, noch nicht be-
zahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag
dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten. — Erstandene Gegenstände sind
längstens drei Tage nach Schluß der Auktion abzuholen. Vom vierten Tage nach der
Auktion angefangen wird für jeden Gegenstand ein täglicher Lagerzins im Be-
trage von 1 Promille des Meistbotes eingehoben. — Vor Bezahlung des Meist-
botes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes nicht statt. — Die Auktions-
leitung behält sich-vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die Reihenfolge der
Kafalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die vorstehend
genannten Experten nach bestem Wissen und Können. — Die Gegenstände
werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Bestimmung oder des Erhaltungs-
zustandes können nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung aus-
gestellt waren. — Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstan-
dener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers. — Auskünfte erteilen die
Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I. Spiegelgasse 16 (Telephone 29-16,
34-98, 91-62, 95-28). Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten beeideten
Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und
C. V. Binder. — Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen. Der Eintritt zur Schaustellung und
Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog versehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des illustrierten Kafaloges 3000 Kronen, des nichtillustrierten 800 Kronen.
Für ausländische Käufer empfiehlt sich die Überweisung eines Kronendepots an das

Verwahrungsamt des Dorotheums.
Um Ausfuhrbewilligungen ist im Wege des Dorotheums beim Bundes-

denkmalamte anzusuchen

Der Leiter der Kunstabteilung:

Dr. PAUL BUBERL

Direktionsraf

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