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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Editor]; Dorotheum / Kunstabteilung [Editor]
Spezial-Auktion in der Kunstabteilung / Dorotheum Wien: Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Antiquitäten, Stiche, Kunstmobiliar, Holzskulpturen: z. T. aus ehemals kais. Fondsbesitze ; Versteigerung: 26. bis 28. und 30. Juni 1922 — Wien, Nr. 2.1922

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.25297#0003
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 20 Prozent Einschließlich
Luxussteuer) eingehoben. Gesteigert wird mindestens über 1000 Kronen um
100 Kronen, über 5000 Kronen um 500 Kronen,über 10.000 Kronen um 1003 Kronen,
über 50.000 Kronen um 2500 Kronen, über 103.000 Konen um 5000 Kronen,
über 500.000 Kronen um 10.000 Kronen,

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs-
pßicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs -
kassa zu leisten.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Amt
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind längstens drei Tage nach Schluß der Auktion
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im
Betrage von 1 pro mille des Meistbotes, bei voluminösen Gegenständen
<Möbeln> mindestens 100 K eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.

Die fadhliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die Experten
nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I.,
Spiegelgasse 16 (Telephone 29-16, 34=98, 91=62, 95=28). Kaufaufträge über-
nehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumei, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.

Preis des Kataloges 300 Kronen,

Für ausländische Käufer empfiehlt sich die Überweisung eines Kronendepots an
das Verwahrungsamt des Dorotheum;.

Um Ausfuhrbewilligungen ist im Wege des Dorotheums beim Bundes»
denkmalamte anzusuchen.

Der Leiter der Kunstabteilung:

Dr. PAUL BUBERL

Direktionsrat
 
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