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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]
Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Stutz-Flügel, Salon- und Klubgarnituren, Kommoden, Ohrenfauteuils, Vitrinen, Venetianer Spiegel, Luster, Perser- und Inländerteppiche: Gemälde älterer Meister, moderne Gemälde, Stiche, Miniaturen, Reproduktionen; Bronzen, Marmor- und Elfenbeinfiguren ...; Versteigerung: Donnerstag, den 25., bis Samstag, den 27. Oktober 1923 — Wien, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.36673#0004
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Verkaufsbedingungen:
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Kronen-
währung. Gesteigert wird mindestens: über 1000 K um 100 K, über 5000 K
um 500 K, über 10.000 K um 1000 K, über 50 000 K um 5000 K, über
100.000 K um 10.000 K, über 1,000.000 K um 100.000 K u. s. f. Vom Er-
steher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 220/o eingehoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschläge auf den Käufer über.
Das Dorotheum behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem
Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.
Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte
Gegenstände der Auktion angeschlossen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche, leicht ersichtliche
Beschädigungen sind, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt werden,
angegeben. Die Nichtangabe bürgt aber keineswegs für das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.
Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit ge-
boten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der
einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können An-
ständenach erfolgtem Zuschlagenicht berücksichtigtwerden.
Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte
erteilt während der Schaustellung der diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am Tage nach der
Versteigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf
Gefahr des Erstehers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt Einlagerung
gegen nicht unbedeutende Lagergebühr auf Gefahr des Käufers.
Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt
keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen die General-
direktion (Telephon 73-5-15 Serie) und die von der Generaldirektion be-
stellten beeideten Sensale Franz Spanrafft, Franz Hanak, Friedrich Bitterlich,
Ernst Bäumel, Fritz Huber, Martin Chini und Carl V. Binder.
Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.
Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsabteilung.
Preis des Kataloges 3000 Kronen.
Dorotheum
Versteigerungsabteilung 1
(Allgemeine Abteilung).
 
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