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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Nachlaß des Wiener Kunsthändlers Alois Moch: mit Beiträgen aus Privatbesitz ; gotische Tafelbilder, alte holländische und italienische Gemälde, moderne Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Graphik, gotische und barocke Holzskulpturen, Plaketten, Bronzestatuetten, Limogesarbeiten, Miniaturhandschriften, Silberarbeiten, Kunstmobiliar, Porzellan, italienische Majoliken, Elfenbein, Glas und Textilien ; Versteigerung: Donnerstag, den 6. und Freitag, den 7. März 1924 (Katalog Nr. 349) — Wien, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.16505#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilll^

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Kronen»
Währung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 20 Prozent-einge»
hoben. Gesteigert wird mindestens über 100.000 Kronen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1,000.000 Kronen um 100.000 Kronen,
über 5,000.000 Kronen um 500.000 Kronen, über 10,000.000 Kronen um
1,000.000 Kronen, über 50,000.000 Kronen um 5,000.000 Kronen usw.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs-
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs-
kassa zu leisten.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern
und einen etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die neben*
stehend genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind.

Die Gegenstände werden in dem Zustande ^verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Korrespondenzabteilung und die Kunstabteilung,
Wien, I., Dorotheergasse 17 (Telephon 73=5=15 Serie). Kaufaufträge übernehmen
diese und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.

Der Geschäftsleitung nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ^ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges 20.000 Kronen, des nichtillustrierten
Kataloges 8.000 Kronen.

Der Leiter der Kunstabteilung

Dr. PAUL BUBERL

Regierungsrat
 
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