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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Editor]
Ölgemälde, Aquarelle, Handzeichnungen, Miniaturen, Glas, Porzellan, Keramik, Möbel, Metallarbeiten, Textilien, Waffen, Graphik: Versteigerung 23., 24. und 26. März 1925 (Katalog Nr. 20) — Wien, 1925

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.23043#0002
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 20 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird um 10% des Ausrufspreises bzw. des letzten An-
botes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs-
kassa zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,
vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf
dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände
zu veräußern nnd einen etwaigen Hinderertrag sowie Spesen und Zinsen dem
ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
sofort mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Keihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die Experten nach
bestem Wissen und Gewissen, soweit nicht Spezialexperten im Texte ange-
geben sind.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage
aus Gründen der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator" übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung Regierungsrat Dr.
Paul Buberl, Wien I, Dorotheergasse 17 (Telephon 75-5-50 Serie). Kauf-
aufträge übernehmen die Kunstabteilung und die vom Dorotheum bestellten,
beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber,
M. Chini und C. V. Binder.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit
dem Katalog versehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des Kataloges 50 Groschen.

Dorotheum.
 
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