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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Alte u. moderne Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Miniaturen, Antiquitäten, Gold und Silber, Möbel, Waffen, Porzellan, Elfenbein: Versteigerung: 7. und 8. Februar 1927 (Katalog Nr. 376) — Wien, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.24006#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN


Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schilling Währung.

Vom Brsteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 26) Prozent ein®
gehoben. Gesteigert wird um 10% des Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa
zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser
Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu
veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem
ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die neben*
stehend genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge aus
Gründen der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht be*
rücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen®
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Arnktionsieiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung, Regierungsrat Df. Paul
Buberl, Wien, I., Dorotheergasse 17 {Telephon 75*5*50 Serie). Kaufaufträge
übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und die vom
Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich,
E. Bäumel, F. Huber, M, Chini.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge min®
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Preis des illustrierten Kataloges 2 Schilling, des nichtillustrierten Kataloges
1 Schilling,

Dorotheum.
 
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