Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Alte und neuere Gemälde, Aquarelle aus dem Nachlasse Gouverneur Theodor R. v. Taussig, wertvolle Waffensammlung aus fürstlichem Besitz, darunter Teile von Turnierrüstungen ..., Antiquitäten, Porzellan, Glas, Skulpturen: Versteigerung: 9. und 10. Mai 1927 (Katalog Nr. 379) — Wien, 1927

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.24008#0007
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AUKTIONSBEDINGUNGEN

llllllllllllllllllllllilllllllllllllllllllllllllllll!llllllllllllllllllllllll!llllllllllllllll!ll!llllllllllllll!llll!iillll!lll!lllllllllllll>lllllll!llllll!!!IIIM;illl!ll!!IIMIIII!lllllll!IMIIIII!llllllll!l!llllllllllll

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschläge ein Auf-
geld von 20 Prozent eingehoben. Gesteigert wird um 10 Prozent des Ausruf-
preises, bezw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteige-
rungskassa zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,
vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser
Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu
veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem
ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Äusfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins ein-
gehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tages-
programm wird jedoch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte
durch die nebenstehend genannten Experten nach bestem Wissen und
Gewissen, soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind. Das
Dorotheum übernimmt jedoch diesbezüglich keine Haftung.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge aus Gründen der Bestim-
mung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht
berücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung aus-
gestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktio-
nator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung, Regierungsrat Dr. Paul
Buberl, Wien, I. Dorotheergasse 17 (Telephon 75-5-50 Serie). Kaufaufträge
übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und die vom
Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich,
E. Bäumel, F. Huber, M. Chini.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Preis des illustrierten Kataloges 3 Schilling, des nichtillustrierten Kataloges
1 Schilling.

Dorotheum.
 
Annotationen