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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Alte und neue Gemälde, Miniaturen, Graphik, Keramik, Glas, Silber, zinn, Bronzen, Möbel, Standuhren, Skulpturen, antikes und ostasiatisches Kunstgewerbe, Teppiche, Textilien, Waffen: Versteigerung: Montag, den 16., Dienstag, den 17., Mittwoch, den 18. Juli 1928 (Katalog Nr. 44) — Wien, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.33417#0004
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Yersteigerung geschieht gegen solortige Bezahlung in öster-
reichischer Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein
Aufgeld von 20 Prozent eingehoben. Gesteigert wird um 10 Prozent des
Ausrufspreises bzw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Yer-
steigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,
vom Tage, an dem der Ivauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf
dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegen-
stände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und
Zinsen dem urspriinglichen Ersteher aufzulasten.

Yor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
nach Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden
Tage abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins
eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor. Posten zu trennen, zu vereinigen,
zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte
erfolgte durch die Experten nach bestem Wässen und Gewissen.

Das Dorotheum übernimmt jedoch diesbezüglich keine Haftung.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung,
Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher
nicht beriicksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder iiber ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung Regierungsrat
Dr. Paul Buberl, Wien, I., Dorotkeergasse 17 (Telephon 75-5-50 Serie). Kauf-
aufträge iibernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsab-
teilung und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft,
F. Hanak, F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Preis des Kataloges 50 Groschen.

Dorotheum.
 
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