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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Alte und neue Gemälde, Graphik, Keramik, Glas, Silber, Zinn, Bronzen, Möbel, Skulpturen, ostasiatisches Kunstgewerbe, Textilien: Versteigerung: Montag, den 27., Dienstag, den 28. und Mittwoch, den 29. Mai 1929 (Katalog Nr. 50) — Wien, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.36620#0004
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AUKTIONS^BBDINGUNGBN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in öster-
reichischer Schiiiingwährung.
Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschläge ein
Aufgeld von HO Prozent eingehoben. Gesteigert wird um 10 Prozent des-
Ausrufspreises bzw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Ver-
steigerungskasse zu leisten.
Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,,
vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf
dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegen-
stände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und
Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
nach Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden
Tage abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins
eingehoben.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen,,
zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte
erfolgte durch die Experten des Dorotheums.
Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge aus Gründen der Schätzung,
Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher
nicht berücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilt Konsulent August Wärndorfer, Wien, I., Dorotheer-
gasse 17 (Telephon R 25-5-50 Serie, Klappe 117). Kaufaufträge übernehmen
die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und die vom
Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitter-
lich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini.
Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Dorotheum.
 
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