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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung einer vornehmen Wohnungseinrichtung, Wien, III., Strohgasse 35, Hochparterre: Mobiliar, Sitzgarnituren, Truhen, Luster, Lampen,... Ölgemälde, Aquarelle, Reproduktionen, u. a. Eduard Bitterlich, ... ; Kunstgewerbe, Vitrinenstücke, Skulpturen, Antiquitäten, Service, Uhren, Silber, Japonika und Varia ; Versteigerung: Freitag, den 21., und Samstag, den 22. November 1930 — Wien, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.10857#0004
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schilling-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 %• Vom Ersteher wird zum Meist-
bote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich
im Augenblicke des Zuschlages befanden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten
ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen
Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände nach er-
folgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte er-
teilen während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Telephon R 25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale Franz Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Martin Chini
und Christoph Huber.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 g.

Dorotheum.

Mit Rücksicht auf den äußerst beschränkten Raum kann der Zutritt zur Be-
sichtigung und zur Versteigerung nur den mit einem Katalog versehenen Be-
suchern, und zwar nur insolange gestattet werden, als die behördlich festgesetzte
Höchstzahl der Besucher nicht überschritten ist.

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich daher, Kaufaufträge einem der an-
wesenden Sensale zu übergeben.

Die erstandenen Gegenstände sind längstens am 25. November 1930 abzu-
holen, widrigenfalls sie auf Kosten des Erstehers ins Dorotheum überführt und
unter Anrechnung der tarifmäßigen Gebühren eingelagert werden. Im weiteren
gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.
 
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