UKTIONSORDNUN
ERSTER TAG
Montag, den 29. Februar 1932
Kat.-Nr. 1 bis 213
Stiegenhaus, 1. Salon, 2. Salon
ZWEITER TAG
Dienstag, den 1. März 1932
Kat.-Nr. 214 bis 450
Großer Salon, Balkonzimmer
DRITTER TAG
Mittwoch, den 2. März 1932
Kat.-Nr. 451 bis 678
Balkonzimmer (Fortsetzung)
Speisezimmer, Schlafzimmer, Vorzimmer
Die gegen die Interieurabbildungen des Kataloges veränderte Aufstellung in
den Räumen war aus Gründen der Kommunikation während der Schaustellung
geboten. Die Anzahl und Art der Gegenstände erfuhr keine Veränderung.
Mit Rücksicht auf den beschränkten Raum kann der Zutritt zur Besichtigung
und zur Versteigerung nur den mit einem Katalog versehenen Besuchern, und
zwar insolange gestattet werden, als die behördlich festgesetzte Höchstzahl der
Besucher nicht überschritten ist.
Aus diesem Grunde empfiehlt es sich daher, Kaufaufträge einem der anwesenden
Sensale zu übergeben.
Die erstandenen Gegenstände sind längstens Samstag, den 5. März 1932, 12 Uhr
mittags, abzuholen, widrigenfalls sie auf Kosten des Erstehers ins Dorotheum
überführt und unter Anrechnung der tarifmäßigen Gebühren eingelagert werden.
Im weiteren gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.
ERSTER TAG
Montag, den 29. Februar 1932
Kat.-Nr. 1 bis 213
Stiegenhaus, 1. Salon, 2. Salon
ZWEITER TAG
Dienstag, den 1. März 1932
Kat.-Nr. 214 bis 450
Großer Salon, Balkonzimmer
DRITTER TAG
Mittwoch, den 2. März 1932
Kat.-Nr. 451 bis 678
Balkonzimmer (Fortsetzung)
Speisezimmer, Schlafzimmer, Vorzimmer
Die gegen die Interieurabbildungen des Kataloges veränderte Aufstellung in
den Räumen war aus Gründen der Kommunikation während der Schaustellung
geboten. Die Anzahl und Art der Gegenstände erfuhr keine Veränderung.
Mit Rücksicht auf den beschränkten Raum kann der Zutritt zur Besichtigung
und zur Versteigerung nur den mit einem Katalog versehenen Besuchern, und
zwar insolange gestattet werden, als die behördlich festgesetzte Höchstzahl der
Besucher nicht überschritten ist.
Aus diesem Grunde empfiehlt es sich daher, Kaufaufträge einem der anwesenden
Sensale zu übergeben.
Die erstandenen Gegenstände sind längstens Samstag, den 5. März 1932, 12 Uhr
mittags, abzuholen, widrigenfalls sie auf Kosten des Erstehers ins Dorotheum
überführt und unter Anrechnung der tarifmäßigen Gebühren eingelagert werden.
Im weiteren gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.