Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Versteigerung einer großen Sammlung von Münzen und Medaillen aus altem österr. Besitz: mit Beiträgen aus dem Nachlasse Liebig und aus anderen Beständen; 11., 12. und 13. Juni (Katalog Nr. 430) — Wien, 1934

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12228#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichi-
scher Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein
Aufgeld von 20% eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10% des
Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zah-
lungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der VeTsteige-
rungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,
vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf
dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände
zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen
dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden
Tage abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lager-
zins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen,
zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte er-
folgte durch den Experten für Münzen und Medaillen: Dr. Fritz Dworschak.
Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung,
Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können nicht be-
rücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Ge-
genstände eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu,
auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzu-
nehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Ge-
fahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungs-
anstalt und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft,
F. Hanak, E. Bäumel, F. Huber, Ch. Huber, A. Freis, Wien, L, Dorotheer-
gasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage minde-
stens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM
 
Annotationen