AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schilling-
Währung.
Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten
zum Zuschlage ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag erfolgt an den Höchst-
bieter.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind aus-
nahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.
Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Doro-
theum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß der
Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vier-
ten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend genannten
Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädi-
gungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie
zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen usw., wäh-
rend kleinere für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Auf-
nahme finden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden,
zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschieden-
heiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes Angebot steht
dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Num-
mer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich
auf Gefahr des Erstehers.
Kaufanträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und
die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak, E. Bäume!,
Christoph Huber, A. Freis, Karl Hermanek, Wien, L, Dorotheergasse 17.
Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
DOROTHEUM
Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, L, Dorotheergasse 17, Mezzanin
(Telephon R 25-5-50 Serie).
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schilling-
Währung.
Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten
zum Zuschlage ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag erfolgt an den Höchst-
bieter.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind aus-
nahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.
Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Doro-
theum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß der
Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vier-
ten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend genannten
Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädi-
gungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie
zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen usw., wäh-
rend kleinere für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Auf-
nahme finden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden,
zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschieden-
heiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes Angebot steht
dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Num-
mer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich
auf Gefahr des Erstehers.
Kaufanträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und
die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak, E. Bäume!,
Christoph Huber, A. Freis, Karl Hermanek, Wien, L, Dorotheergasse 17.
Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
DOROTHEUM
Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, L, Dorotheergasse 17, Mezzanin
(Telephon R 25-5-50 Serie).