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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Versteigerung von Münzen und Medaillen aus verschiedenem Privatbesitz: antike und orientalische Münzen <Gold>, Wiener, Grazer, Friesacher Pfennige und Kärntner Brakteaten, Münzen der habsburgischen Länder ... ; Versteigerung : den 5., den 6., und den 7. März 1936 — Wien, 1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.12896#0004
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schilling-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten
Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird. Der Zuschlag erfolgt an den Höchst-
bictenden.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von
20% eingehoben.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Doro-
theum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß der
Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom
vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzu-
ziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte durch
den Experten für Münzen und Medaillen: Dr. Fritz Dworschak. Das Dorotheum
übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können nicht berücksichtigt werden, zumal
sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerung, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschieden-
heiten über ein Doppclangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes Angebot
steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende
Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht
lediglich auf Gefahr des Erstehcrs.

Kaufanträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und
die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak, E. Bäumel,
Christoph Huber, A. Frcis, Karl Hermanek, Wien, I., Dorothccrgasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM
 
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