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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]
Infolge Auflassung des Haushaltes freiwillige Versteigerung einer kompletten Wohnungseinrichtung: Wien I, Kohlmarkt 10, 2. Stiege, 2. Stock, Tür 26 ; Speisezimmer, Einzelmöbel, Luster, Perserteppiche, Gemälde älterer Meister, Zinn, Glas, Porzellan, Radioappart und Varia ; Versteigerung: 12. Mai 1937 — Wien, 1937

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.15617#0004
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schillingwährung.
Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt an den Höchst-
bietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten ; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten ist
sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen Gegen-
stände genau zu überzeugen, können Anstände nach erfolgtem Zu-
schlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen während der
Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen ; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale Franz Spanraft, Ernst Bäumel, Christoph Huber, August Freis, Karl
Hermanek und Josef Lehner.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 20 g.

Dorotheum.

Die erstandenen Gegenstände sind bis längstens 14. Mai 1937 in der Zeit
von 8 bis 1 Uhr mittags abzuholen, widrigenfalls sie auf Kosten und Gefahr
des Erstehers ins Dorotheum überführt und unter Anrechnung der tarif-
mäßigen Gebühren eingelagert werden.

RlJKSBUREAU VOOR
KUNSTHISTORISCHE
EN IKONOGRAFISCHE
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