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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung einer Wohnungseinrichtung: Mobiliar ..., Perserteppiche, ..., Bilder, Porzellan, Glas, Silber, Alpaka u. v. a. ; Versteigerung: 14. Juni 1938 — Wien, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.13426#0004
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Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder als
Juden gelten, sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums
ausgeschlossen und dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Ver-
steigerungssäle betreten.
Es werden daher an obgenannte Personen weder unsere Kataloge noch
unsere Mitteilungen versendet, und wollen irrtümlich an Juden oder als
Juden geltende Personen gelangende Kataloge oder Mitteilungen rück-
gesendet werden.

Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in R eich s mar k-
w ähru n g. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt
an den Höchstbietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von
20 Prozen t'eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Redarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewähr-
leistet.

Dadurchdie Ausst eil ungjederma im Gelegenheit geboten
ist, sich von der Beschaffenheit und dem Z ustande de r einzel-
ne n Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände nach
erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Be-
sucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen
während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenzbüro
(Fernruf Nr. R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale
Franz Spanrafl, Ernst Bäume!, Christoph Huber, August Freis, Karl Hermanek
und Josef Lehner.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage minde-
stens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Rn übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.
Preis des Kataloges 15 Rpf.

Dorotheum.
 
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