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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Editor]
Gemälde alter u. neuerer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Graphik, Skulpturen, Arbeiten in Porzellan, Fayence, Glas u. Metall, Kunstmobiliar...: Versteigerung: Freitag, den 2., und Samstag, den 3. Dezember 1938 (Katalog Nr. 453) — Wien, 1938

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.10202#0005
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des Dorotheums.

Personen, die nach den gesetzliehen Bestimmungen Juden sind oder als Juden
gelten, sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums aus-
geschlossen und dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Versteige-
rungssäle betreten.
Ebenso sind Ankäufe für Juden durch Mittelspersonen verboten.

AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Reichsmarkwährung.

Gesteigert wird in der Regel um 10 % des Ausrufspreises bzw. des letzten
Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen ver-
steigerton Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von 20 % eingehoben. Der Zuschlag
erfolgt an den Höchstbietenden.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage
an, an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minder-
ertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend ge-
nannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschä-
digungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen,
wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen usw.,
während kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine
Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestim-
mung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksich-
tigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungs-
verschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator über-
sehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt
(Telephon R 25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale:
Fr. Spanraft. E. Bäumel, Ch. Huber, A. Freis, J. Lehner und A. Dubell, Wien I, Doro-
theergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, I., Dorotheergasse 11
(Telephon R 25-0-18, R 29-1-78).
 
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