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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Graphik, Tapisserien, Porzellan, Glas, Fayence, Einrichtungsgegenstände, Uhren, Metallarbeiten, Skulpturen, Ostasiatika, Verschiedenes sowie Bestände aus der Kunstsammlung Univ.-Prof. Dr. Adolf Posselt, Innsbruck: Versteigerung: 7., u. 8. Februar 1939 (Katalog Nr. 454) — Wien, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.13789#0005
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des

Dorotheums!

Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder als
Juden gelten, sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums
ausgeschlossen und dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die
Versteigerungssäle betreten.

Ebenso sind Ankäufe für Juden durch Mittelspersonen verboten.

AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Reichsmark.

Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten An-
botes, wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen verstei-
gerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag
erfolgt an den Höchstbieter.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu
leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage an, an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher
aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins
eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend
genannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder
Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes
beeinflussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen,
Restaurierungen usw., während kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose
Mängel im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Be-
stimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berück-
sichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsan-
stalt (Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sen-
sale: Fr. Spanraft, E. Bäumel, Ch. Huber, A. Freis, J. Lehner und A. Dubell, Wien,
L, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, L, Dorotheergasse 11 (Tele-
phon R-25-0-18, R-29-1-78).
 
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