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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]
Versteigerung einer Villeneinrichtung Wien II, Laufbergerstrasse 12: Mobiliar in Barock, Empire, Biedermeier (Schränke, Vitrinen, Kasten, Sitzgarnituren, Fauteuils, Tische u.A.), Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Bade-Einrichtungen, Einzelmöbel, Teppiche, Textilien, Bodenbespannungen, Bösendorfer-Flügel, Luster, Appliken, Beleuchtungskörper, Bilder, Antiquitäten, Holzspkulpturen, altes Zinn, Arbeiten in Bronze, Glas, Porzellan, Silber u.v.a. ; 28. und 29. Juni 1940 — Wien, 1940

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https://doi.org/10.11588/diglit.13773#0004
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Versteigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt an
den Höchstbietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent
eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit
geboten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können
Anstände nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berück-
sichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen
während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Fernruf R 2-55-50 Serie) und der vom Dorotheum bestellte beeidete Sensal
Emil Wilscher. sowie die Sensale Franz Spanraft, Ernst Bäumel, Christoph Huber,
August Freis und Josef Lehner.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage min-
destens die Hälfte ihres Angebotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des Kataloges 20 Rpf.

Dorotheum.

Die erstandenen Gegenstände müssen spätestens Dienstag, den 2. Juli 1940, in

der Zeit von 8 bis 14 Uhr abgeholt werden; sodann erfolgt Einlagerung nach
den Bestimmungen des Dorotheums auf Kosten und Gefahr des Erstehers.

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BERLIN
 
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