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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Graphik, Handzeichnungen, Miniaturen, Skulpturen, Bronzen, Metallarbeiten, Gold, Silber, Kunstmöbel, Uhren, Bildteppiche, Keramik, Perserteppiche: Versteigerung: 4., 5. und 6. Juli 1940 (Katalog Nr. 460) — Wien, 1940

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13871#0005
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AUKTIO NSB EDINGU NGE

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.

Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, beziehungsweise des
letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen
versteigerten Posten zum Meistbote ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag
erfolgt an den Höchstbieter.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage an, an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das Doro-
theum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend
genannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Be-
schädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beein-
flussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen
usw., während kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Katalog
keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag aus Gründen der Schätzung, Bestim-
mung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berück-
sichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Gerichtsstand Wien.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auk-
tionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlag die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbe-
wahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt
(Ruf R 2 55 50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale:
Fr. Spanraft, E. Bäumel, Ch. Huber, A. Freis, J. Lehner und E. Willscher.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrag mindestens die
Hälfte ihres Angebotes beifügen.

DOROTHEUM

Auslandszahlungen müssen in Devisen oder in freien Reichsmark erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten als Zahlung eines Ausländers ist gesetzlich verboten.

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, Wien I, Dorotheergasse 11
(Ruf R 2 50 18, R 2 91 78).
 
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