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Dorotheum <Wien> / Juwelen-Versteigerungs-Abteilung [Hrsg.]
Versteigerung von kostbarem Brillant- und Perlenschmuck: Kolliers, Perlenschnüre, Herren- und Damenringe, Platin-Armbanduhren, Broschen, Ohrringe ; Versteigerung: Mittwoch, den 26. Februar 1941 — Wien, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.15801#0003
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Vei steigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmarkwährung.
Gesteigert wird in der Regel um 10%. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein
Aufgeld von 20% eingehoben.

Die Ersteher sind verpflichtet, Namen und Anschrift unter Vorlage eines Per-
sonalausweises (Legitimation) bekanntzugeben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm
wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im Augen-
blicke des Zuschlages befinden.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten
ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der ein-
zelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände
nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten1 über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Die erstandenen Gegenstände sind am Tage nach der Versteigerung abzuholen
und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenzbiiro
(Fernruf R 2-55-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale Franz
Spanraft, Christoph Huber, August Freis, Josef Lehner und Emil Willscher, Wien. I.,
Dorotheergasse 17. I

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens
die Hälfte ihres Angebotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.
 
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