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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Chinesische und japanische Kunstgegenstände von durchwegs hoher Qualität: Versteigerung: 8. Mai 1942 (Katalog Nr. 474) — Wien, 1942

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https://doi.org/10.11588/diglit.13838#0005
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.

Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufspreises, bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Rosten
zum Meistbote ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag erfolgt an den Höchst-
bieter.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage
an, an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minder-
ertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes Endet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend ge-
nannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädi-
gungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie
z. B. Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen usw., während
kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Katalog keine Aufnahme
finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden,
zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Gerichtsstand Wien.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktio-
nator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleite^ das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlag die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstan-
dener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale Fr. Span-
raft, Ch. Huber, A. Freis, Friedrich Rathmanner und E. Willscher. Schriftlich bei der
Korrespondenzabteilung des Dorotheums einlangende Kaufaufträge werden an einen
Sensal zur Durchführung weitergeleitet.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrag mindestens die
Hälfte ihres Angebotes beifügen.

DOROTHEUM

Auslandzahlungen müssen in Devisen oder in freien Reichsmark erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten als Zahlung eines Ausländers ist gesetzlich verboten.

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, Wien, L, Dorotheergasse 11
(Ruf R2 50 18. R2 91 78).
 
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