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Hannig, Henner [Editor]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 13,1): Landkreis Hannover — Braunschweig, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.44257#0081
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GEBIETSKARTE 19

Die Karte zeigt den westlichen Teil des Land-
kreises mit Bereichen der Städte Barsing-
hausen, Springe und der Gemeinde Wennig-
sen, die an die Landkreise Schaumburg und
Hameln-Pyrmont grenzen. Die Flächen ge-
hören mit den bewaldeten Rücken des Dei-
sters und des Kleinen Deisters zu dem Ca-
lenberger Bergland. Bei Springe führen die B
217 und die Eisenbahnlinie Hannover-Ha-
meln durch die Deisterpforte zwischen dem
Deister und dem Kleinen Deister in Richtung
Süden.
Bedingt durch seine topographische Lage
spielte Springe als Gründung der Grafen von
Hallermund lange Zeit eine bedeutende Rol-
le. Sein mittelalterlicher Kern ist als denkmal-
pflegerisches Interessengebiet gekenn-
zeichnet. Die großflächigen Erweiterungen
südlich der Bahn sind nach 1900 erfolgt.
Nördlich der Bahn und im Osten der Stadt ist
nach dem Zweiten Weltkrieg eine großflächi-
ge Siedlung errichtet worden.
Die alten Bauten in Springe und in Altenha-
gen sind zum Teil deutlich durch die Hausty-
pen des Weserberglandes mit ihrer Giebel-
ständigkeit, den hohen Traufen und den ver-
putzten Gefachen bestimmt.
Im nördlichen Gebiet ist noch ein Zipfel der
Calenberger Lößbörde mit den Ortschaften
Egestorf und Wennigsen zu erkennen. Die
Eisenbahnschleife gehört zu der Deisterbahn
von Hannover nach Barsinghausen, die im
19 Jh. für den Abtransport der Deisterkohle
angelegt worden ist. Mit der damaligen Indu-
strialisierung wurde der bewaldete Saum des
Deisters besiedelt. Begünstigt durch die gute
Wohnlage ist nach dem Zweiten Weltkrieg
der Osthang des Deisters bei Kirchdorf,
Egestorf, Wennigser Mark und bei Wennig-
sen großflächig besiedelt worden.
Auf dem Kamm des Deisters zwischen Han-
nover und Schaumburg stehen zahlreiche
Grenzsteine, die auf der Karte noch nicht als
Baudenkmale gekennzeichnet sind. Zahlrei-
che jagd- und forstwirtschaftliche Gedenk-
steine und -bauten, wie das Köllnischfeld bei
Springe und der Georgsplatz bei Wennigser
Mark sind als Baudenkmale gemäß § 3 Abs. 3
NDSchG eingetragen.

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