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Du Moulin Eckart, Richard
Bayern unter dem Ministerium Montgelas: 1. Band, 1. Kapitel: Max Josephs Regierungsantritt — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.61491#0112
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I. Max Josephs Regierungsantritt.

er sich denn auch nicht weigern, zur Verteidigung der gemeinsamen
Sache beizutragen, für den Fall, daß für das Reich als solches
keine Neutralität zu erreichen war. Der König indessen schien mit
der Haltung des bayerischen Kabinets Wien gegenüber recht zu-
frieden. Sah er doch in einer Defensivallianz das einzige Mittel,
der gegenwärtigen Lage gerecht zu werden. Denn eine Neutralität
Bayerns schien ihm während eines Krieges zwischen Frankreich und
Österreich ein Ding der Unmöglichkeit. Er selbst erklärte sich
machtlos, bei aller Sympathie für Bayern und aller Gemeinsamkeit
der Interessen, in diesem Sinne etwas zu thun. Er meinte, der Kur-
fürst könnte sich den größten Gefahren aussetzen, würde er sich der Ver-
teidigung der Sache der Verbündeten entziehend) Immerhin machten
Max Josephs leidenschaftliche Ausbrüche, die Harnier getreulich nach
Berlin berichtete, dort einen gewissen Eindruck. Man sah sich ver-
anlaßt, den Standpunkt des Königs zu rechtfertigen. Besänftigend
hieß es in der Antwort an Harnier: „Dieser Fürst thut mir Un-
recht, wenn er denkt, ich hätte ihm den Rat erteilt, sich Österreich
in die Arme zu werfen. Ich hoffe vielmehr im Gegenteil, daß er
niemals das System der Anhänglichkeit an Preußen, zu dem er sich
stets bekannt hat und an dem er aus Überzeugung und Empfindung
festhält, aufgeben wird.?) Lag doch ein allzuenges Bündnis mit Öster-
reich keineswegs im Sinne der preußischen Politik, wollte man in
Bayerns Zusammengehen mit dem Kaiser doch nur eine ephemere
Erscheinung sehen. Aber man war befriedigt, daß der Thronwechsel
sich so ruhig vollzogen, und die bayerischen Dinge nicht schlimmer
standen, als es anfangs der Fall war. Gab doch der Kaiser durch
den Fürsten Reuß die Erklärung, sich aller und irgend welcher Ab-
sichten auf Bayern entschlagen zu wollen, und auch das Kabinett
an der Newa hatte sich dahin geänßert, daß es auf die Ausführung
der gegenseitig bindenden Beschlüsse bestimmt zähle.
So kam dem Berliner Hof diese Malteserasfaire recht unge-

0 Erlaß an Harnier. Berlin, den 11. März 1799.
2) Erlaß an Harnier. Berlin, den 17. und 22. März 1799.
 
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