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Der Eisenbahn-Aufmarsch zum deutsch-französischen Kriege 1870/71 (Text) — Berlin, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.2415#0010
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es ttisenbahnnetz u. inilit. Organisatio» ber Eisentn bei Ausbruch des Krieges 1870.

Instruktion geregelt. Hiernach fiel den Feld-Eisenbahn-Abtheilungen die
Aufgabe zu, einerseits zcrstörte Eisenbahnstrecken wieder herzustellen, sowie
kurze Verbindungsstrecken neu zu bauen, andererseits Eisenbahnen zu
zerstören. Mit dem Bahnbetriebe hatten sich die Fcld-Eisenbahn-Ab-
theilungen im Allgemeiiien nicht zu befasien. Derselbe lag vielmehr den
hierflir vvm preußischen Handelsministerium besonders einzusetzenden
Eisenbahn-Betriebs-Kommissioncn obs nur sollten die Feld-
Eisenbahn-Abtheilungen zur Vermeidung von Zeitverlust eintretendenfalls
cine Bahnstrecke in Betrieb nehmen, bis die Uebernahme dcs Betriebes
durch eine Eisenbahn-Betriebs-Kommission erfolgen konntc. Für jede
General-Etappen-Inspektion, also für jede der operirenden Armeen wurde
zunächst eine Feld-Eisenbahn-Abthcilung errichtct. —

Der eisenbahn-technischc Betrieb auf den heimathlichen Bahnen
verblieb in den Händen der betreffenden Eisenbahnverwaltungen, während
die vorerwähnten Militär-Eiseubahnbehörden nur über die Transport-
leistung der Bahnlinien verfügten.

In Uebereinstimmung mit diesen preußischeu Einrichtungen hatte
auch Bahern das Eisenbahnwesen militärisch orgauisirtI und eine eigene
Zentral-Kvmmission, Exekutiv-Kvmmission, stinien- und Etappen-Kom-
missionen gebildet. Diese Militär-Eisenbahnbehörden arbeiteten nach den
gleichen Normeu wie die preußischen uud hielten enge Verbindung mit
diesen, wo es sich um Verhältnisse handelte, die nicht lediglich innerhalb
der baherischen Landesgrcnzen erledigt werden konnten. Nach vollendetem
Aufmarsch rückte die bayerische Exekutiv-Kommission mit dem Ober-
Kommando der III. Armee ins Feld und war einerseits diesem, anderer-
seits dem bayerischen Kriegsministerium unterstcllt.

Die übrigen nichtpreußischen Eisenbahnverwaltungen gliederten sich
je nach der Lage der Bahnstrecken in die norddeutschen oder süddeutschen
Transportlinien sAnlage 2) ein.

Auf Grund der vorerwähntcn militärischen Organisation des Eisen-
bahnwesens traten mit Erlaß des Mobilmachungs-Befehls am 16. Iuli
1870 folgende Behörden und Personen in Thätigkeit:

1. Exekutiv-Kommission für Truppen-Transporte.**)
Major svom 26. Iuli 1870 ab Oberstlieutenaut) v. Brandenstein,
Ministerial- und Ober-Bau-Direktor Weishaupt.

Als die Exekutiv-Kommission mit dem großeu Hauptqnartier Berlin
verließ, blieb Ministerial-Direktvr Weishaupt zunächst dort zurück und

Dergl. Die Eisenbahn-Transporte für Mobilmachung und Ausniarsch der Königl.
bayerischen Armee 1870. Bearbeitet vvn K. Thoma, Oberstlieutenant z. D. Darstellungen
auS der bayerischen KriegS- und HeereSgeschichte, Heft 5. Mnnchen 1896.

Außerdem dic Königl. bayerische Exekutiv-Kommission in München.
 
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