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Die Durchführung des Eisenbahn»Aufmarsches.

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die Verwaltungen bereits ersucht/ dieselbe ist, wo sie noch nicht
beendet, mit aller Kraft zu betreiben, insbesondere darauf zu halten,
daß sämmtlichc bedeckte Güterwagen mit Tragborden für Tornister
und Gewehre, sowie mit der erforderlichen Zahl von Bänken und
für den Transport von Pferdcn mit Vorlcgebäumen versehen werden.
Ohne diese Ausrüstungsgegenstände ist einc gehörige Ausnutzung
des Materials, worauf es wesentlich ankommt, nicht zu erzielen.

Auf den Stationen dcr Ein- und Ausschiffung.sind Rampen-
anlagen in gcnügender Ausdehnung nebst Ladebrücken, Treppen zu
den Wagen ohne Tritte pp. herzustellen, beziehungsweise bereit zu
halten/ auch ist für augemesseue Beleuchtung, Bereithaltung von
Trinkwaffer pp. sowohl auf jeneu Stationen, als auf den Ruhe-
punkten zu sorgen.

Als mehrjähriger Chef der Eisenbahnen weiß ich die Opfer zu
würdigen, die der Krieg den Bahnen auferlegt, ich weiß aber auch
ebenso, daß dic deutschen Bahnen im Intercsse des Vaterlandes zu
jedem Opfer bereit sind. Die Iahre 1864 und 1866 haben hier-
für glänzenden Beweis geliefert.

Mögcn die schweren Opfer, welche unvermeidlich sind, reiche
Früchte tragen und möge es mir vergönnt sein, zum dritten Male
in einem Decenniiim mit Wahrheit sagen zu können:

„Auch den Cisenbahnen gebührt ihr Theil am
Siege und Ruhme des Vaterlandes".

Dcr Miuister für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf v. Itzenplitz.

Dicse Vorbcreitungen für die zu erwarteuden Massen-Transporte
waren für die Eisenbahnverwaltungen mit besonderen Schwierigkeiten
verbunden, weil sie gleichzeitig die Ergäuzungs - Transporte und cinen
gewaltig gesteigerten Privatverkehr zu bcwältigen hatten. Um sich von
diesem nach Möglichkcit zu eutlasten, stellten einzelne Bahnverwaltungen
den Privatgüterverkehr bereits mit Erlaß des Mobilmachungsbefebls
ein / die übrigen solgten mit dieser Maßregcl in den nächsten Tagen.
Die Uuterscheidung zwischen Privatgnt und Militärgut bezw. svlchen
Gütern, die demnächst in Besitz der Militärverwaltung zur Bcfriediguiig
der Bedürfniffe dcr Armee und der Festungen übergehen sollten, war
indeffen sehr schwierig/ denn die Verträge der Militärbehörden auf
Lieferung von Armce-Bedürftiisscn waren militärischerseits anf Uebernahme
am Bedarfsorte abgeschloffen. Daß solche Güter zur Beförderung bei
der zuständigen Linien-Kommission angemeldet iverden miißten, war den
Lieferanten und Militärbehörden nicht bckannt vder wurde von denselben

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