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Strenge darüber wachten, daß die Militärbehördcn und TruPPen-
befehlshaber sich jeglichen Eingriffs in die Transport-Dis-
Positionen enthielten. Wo solche der Orgauisation des Militär-
Eisenbahnwesens widersprechende Eimnischung vorkam, griff die leitende
Stelle energisch ein und gewährte den Militär-Eisenbahnbehörden wie
den Bahnverwaltungen den erforderlichen Schutz zur Erfüllung ihrer
schwierigen Aufgabe. Im Geueralstabc war die richtige Erkenntniß vor-
handen, daß die Eisenbahnen ein überaus empfindlichcs Triebwcrk sind,
deffen Leistungsfähigkeit vermindert oder sogar gänzlich aufgehoben wird,
wenn sachwidrige Eingriffc erfolgen, die Betriebsstörungeu im Gefolge
haben, vder wenn durch übertriebenc Anforderungen eine Ueberlastung
der Eisenbahnen eintritt. Dies kam beim einzelnen Zuge durch An-
hängen von Proviantwagen pp. vvr, wie auch auf allen Endstrecken
durch Vorschieben von Verpflegungszügen vhne Rücksicht auf die Ent-
ladung an den Zielpunkteu.

Als Grundsatz wurde erkannt, datz täglich nicht mehr
Züge in das Auftnarschgebiet vorgesahren und nicht in
schnellerer Folge der einzelnen Entladestation zugefiihrt
werden dnrften, als dort entladen werden konnten.

Dic Befolgung dieses Grundsatzes bereitete indesseu nicht geriuge
Lchwierigkeiten. Es ist ja durchaus erklärlich, daß jede Militärbehörde
mit allen Mitteln erstrebt, für die Bereitstellung dcr von ihr sicherzu-
stellenden >iriegsbedürf»isse zu sorgen. Die Verpflcgungsbehörden for-
derten daher die Vvrführung von pebcnsmitteln, die Sanitätsbehörden
die Bcförderung von Lazarethgegenständen, die Festungsbehörden ver-
langten den Transport von Armirungsmaterial u. dergl. m. Alle diese
Bedürfniffe waren natürlich dringlich, und jede Behörde hielt die eigeue
Anmeldung in der Regel für die dringlichste. Dasselbc gilt von der
Inanspruchnahme der Eisenbahnen durch den öffentlichen Verkehr.

Ein zweckmäßiger und der Kriegslage entsprecheuder Ausgleich solcher
verschiedenenen Intereffen, sowie die Zurückweisung nnberechtigtcr oder
undurchführbarcr Anforderungen von Militärbehörden und Privaten war
keine leichte Aufgabe für die Eisenbahnverwaltungen und Militär-Eisenbahn-
behörden, die allerdings in der Exekutiv-Kommission den erforderlichen
Rückhalt fanden.

Nur diese militärische Spitze im Großen Hauptquartier
war im Stande, die von den Eisenbahnen zu lösenden Aus-
gaben fortlaufend und so frühzeitig zu übcrsehcn, daß die
erforderlichen Vorbereitungen für die Durchführung der
Truppen- Transporte von den Militär- und Eisenbahn-
behörden rechtzeitig getroffen werden kounten. Daher gingen
 
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