Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
120

Anhang 2.

traiisitirendm Transporte folange unbedingt zurückmeisen, als uns
nicht feitens der Verwaltung des nächstliegenden Bahngebietes die
Uebernahme ohne Borbehalte bcstimmt zugesagt ist.

Direktion der Großherzoglich Badischen
Verkehrsanstalten.

Das gleiche Schrciben wurdc an die Direktion der Pfälzischen
Bahnen, dic mobile Linien -Kommission Nancy und Linien-Kommission D
in peipzig gesandt.

Gegen diese und ähnliche Klagen anderer Verwaltungen und der
Pinien-Konimission 6 in Cassel suchte die Betriebs-Kommission Schutz
bei der Etzekutiv-Kommissioii in Berlin:

Weißenburg, 10. September 1870.

Erekutiv < Kommisßon

Berlin.

Von den Linien-Kommissionen und auch den vorliegenden Bahn-
verwaltungen werden uns bereiis in Bewegung besindliche Züge oft in
svlcher Zahl angemeldet, daß die Leistungsfähigkeit unserer Bahn bei Weitem
überschritten wird / beispielsweise für den lOten II Züge. Antrag bei
Linien < Kommission 0, vor Abgang der Züge Annahme unsererseits zu
stchern, wird als unausführbar abgelehnt. Unter obwaltenden Umständen
muß cin Theil der Züge zurückgewiesen werden, und sind Stockungen und
Beschwerden, namentlich seitens der Pfalzbahn, welche stets unbedingte
Annahme verlangt, nnvermeidlich. Außerdem treffen angemeldete Züge
manchmal gar nicht, stellenweise mit Verspätung von mehreren Tagen ein,
so daß jede llebersicht und Disposition verloren geht. Bitten Regelung
herbeizuführen.

Betriebs - Kommission.

Antwort:

Bcrlin, 10. September 1870.

Betriebs - Kommission

Weißenburg.

Sie haben nur solche Militär-Proviant-Züge zu befördern,
welche von der mobilen Linien - Kommission Nancy angenommen sind.
Diese wird sich mit ihr über die Leistungsfähigkeit in Verbindung
halten. Linien-Komniission 0 ist belehrt.

W e i s h a u p r.

Aber inimer von Neuein wurde von den rückwärtigen Bahnlinien
die sofortige Annahme aller angebotenen Züge verlangt:
 
Annotationen