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Rud. Elsas, Kunstauktionshaus <Berlin> [Editor]
Schloss Grunzig u. a. B. (Band 1): Antike Möbel (Renaissance, Barock, Louis XVI und Empire, Schränke, Truhen, Kommoden etc.), Prunk und Ziermobiliar in verschiedenen Stilarten, Gemälde, Perser Teppiche in den verschiedensten Qualitäten, Antiquitäten - alte Porzellane: 19., 20., 21. Februar 1931 — Berlin, 1931

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.8900#0004
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VERKAUFS-BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Reichsmark. Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu ver-
zinsen und etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
das Kunst-Auktionshaus für etwaige Beschädigungen Verluste
oder Verwechselungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß
der Versteigerung, so hat das Kunst-Auktionshaus ohne
weiteres das Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr
die gekauften Gegenstände zuzusenden oder sie bei sich oder
einem Dritten lagern zu lassen, oder bei ihm passender Ge-
legenheit zum Meistgebot zu versteigern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 H. um
mindestens 5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augen-
blick des Zuschlags sind. Mängelrügen sind deshalb ausge-
schlossen : insbesondere werden daher auch Katalogzusehrei-
bungen ebensowenig gewährleistet wie die Vollständigkeit
und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Be-
schädigungen sind anzugeben, soweit sie bei der Katalogi-
sierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung,

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15 % vom Käufer
erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902),

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht
Charlottenburg.

RUD. ELSAS

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