AUKTIONSBEDINGUNGEN.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortiger Bezaßfung in Kronenwährung. Vom Ersteher
wird zum Zuschlage ein Aufgefd von lo Prozent eingehoben.
Gesteigert wird über K 100 um K 5, über K 500 um K 20, über K 1000 K um K 50
und über K 2000 um K 100. Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstan^
denen Gegenstandes nicht statt. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in den sie
sich zur Zeit der Auktion befinden. Re&famationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht ße-
rücßsicßtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gebrachten Ge-
genstände werden nicht gewährleistet. Die Gegenstände werden nach erfolgtem Zuschlag Eigentum
des Erstehers. Dieselben werden zwar auf Verlangen bis zu deren Übernahme am Scßfusse des
Außtionstages aufbewahrt, jedoch ohne weitere Haftung für etwaige Beschädigungen. Der
Transport der erstandenen Gegenstände hat ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Erstehers
zu erfolgen und übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen das Ernst=Museum {Telefon 120 — 14),
ferner die Bevollmächtigen Viktor Kiffius, Tißor Koosa und Karf Szaßö; selbe sind berech^
tigt folgende Spesen aufzurechnen :
für Ausstellung des Kaufauftragscheines Kl. — , ferner für erstandene Oßjeßte bis K 100.—
K2.~, bis K 300- K 5--, bis K 1000.- K lo.-, und für jede weiteren K 1000.- K 15.—
Der Eintritt zur Auktion ist ausscßfiessficß nur den mit Katafog verseßenen Besucßern
vorßeßaften. Preis des illustrierten Kataloges mit über 100 Tafeln samt Text in ungarischer oder
deutscher Sprache K 15.— oder M. 10.—
Vom Magistrate der Haöpt- und Residenzstadt festgestellte Bedingungen.
Das Ausrufen hat in ungarischer Sprache zu erfolgen ,• das Bekanntmachen der Gegenstände
und des Preises darf auch in einer fremden Sprache wiederholt werden, jedoch erst nach erfolgtem
Bekanntmachen in der ungarischen Sprache
Untersagt sind Verabredungen jedweder Art, die Beteiligung am Gewinn und das Versprechen
von Belohnungen oder Vorteilen, die geeignet sind das Auktionsergebnis zu beeinflussen ,• des-
gleichen sind untersagt Verabredungen oder Unternehmungen jedweder Art, die bezwecken, dass
diese Personen zum Bieten übermässig hoher Kaufpreise veranlasst und dadurch geschädigt werden.
Konzessionäre dürfen an der Auktion weder persönlich, noch durch Angestellte oder andere
Beauftragte teilnehmen.
Die einzelnen Gegenstände müssen nach Einzelposten versteigert werden. Zusammangehörige,
unter mehreren Posten aufgenommene Gegenstände dürfen nur ausnahmsweise auf einmal zur Ver-
steigerung gelangen.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortiger Bezaßfung in Kronenwährung. Vom Ersteher
wird zum Zuschlage ein Aufgefd von lo Prozent eingehoben.
Gesteigert wird über K 100 um K 5, über K 500 um K 20, über K 1000 K um K 50
und über K 2000 um K 100. Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstan^
denen Gegenstandes nicht statt. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in den sie
sich zur Zeit der Auktion befinden. Re&famationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht ße-
rücßsicßtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gebrachten Ge-
genstände werden nicht gewährleistet. Die Gegenstände werden nach erfolgtem Zuschlag Eigentum
des Erstehers. Dieselben werden zwar auf Verlangen bis zu deren Übernahme am Scßfusse des
Außtionstages aufbewahrt, jedoch ohne weitere Haftung für etwaige Beschädigungen. Der
Transport der erstandenen Gegenstände hat ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Erstehers
zu erfolgen und übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen das Ernst=Museum {Telefon 120 — 14),
ferner die Bevollmächtigen Viktor Kiffius, Tißor Koosa und Karf Szaßö; selbe sind berech^
tigt folgende Spesen aufzurechnen :
für Ausstellung des Kaufauftragscheines Kl. — , ferner für erstandene Oßjeßte bis K 100.—
K2.~, bis K 300- K 5--, bis K 1000.- K lo.-, und für jede weiteren K 1000.- K 15.—
Der Eintritt zur Auktion ist ausscßfiessficß nur den mit Katafog verseßenen Besucßern
vorßeßaften. Preis des illustrierten Kataloges mit über 100 Tafeln samt Text in ungarischer oder
deutscher Sprache K 15.— oder M. 10.—
Vom Magistrate der Haöpt- und Residenzstadt festgestellte Bedingungen.
Das Ausrufen hat in ungarischer Sprache zu erfolgen ,• das Bekanntmachen der Gegenstände
und des Preises darf auch in einer fremden Sprache wiederholt werden, jedoch erst nach erfolgtem
Bekanntmachen in der ungarischen Sprache
Untersagt sind Verabredungen jedweder Art, die Beteiligung am Gewinn und das Versprechen
von Belohnungen oder Vorteilen, die geeignet sind das Auktionsergebnis zu beeinflussen ,• des-
gleichen sind untersagt Verabredungen oder Unternehmungen jedweder Art, die bezwecken, dass
diese Personen zum Bieten übermässig hoher Kaufpreise veranlasst und dadurch geschädigt werden.
Konzessionäre dürfen an der Auktion weder persönlich, noch durch Angestellte oder andere
Beauftragte teilnehmen.
Die einzelnen Gegenstände müssen nach Einzelposten versteigert werden. Zusammangehörige,
unter mehreren Posten aufgenommene Gegenstände dürfen nur ausnahmsweise auf einmal zur Ver-
steigerung gelangen.