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Das M ärche ri vom Mär ch e n.

„Bist Du böse auf mich?" fragte Redewahrius in liebevoll
schmeichelndem Tone.

„Ja! Wir Kinder sind alle böse auf Dich", sagte das
Mädchen, tapfer den Kopf erhebend und dem König geradeaus
in die Augen blickend.

„Wirklich?" rief er in heiterem Staunen. „Und warum find
meine lieben Kleinen böse auf ihren König?"

„Weil Du befohlen hast, daß niemand mehr lügen darf!"

„Sieh' da, so jung und schon so schlimm!" sagte lachend,
aber doch ersichtlich befremdet der König. „Ich traue meinen
Mhren nicht: die Kindlein sind unglücklich, weil man nicht mehr
lügen darf!. . Willst Du mir nicht erklären, Du kleine herzige
Sünderin, was Du gegen mein Verbot einzuwenden hast?"

„Seit es untersagt ist, Unwahres zu erzählen, traut sich
niemand mehr, uns ein Märchen zu erzählen. Ach, seit Monaten
haben wir jetzt kein Märchen gehört! Und wir haben doch die
wunderschönen Feen und die klugen Zwerge und die schrecklichen
Riesen und die anderen prächtigen Sachen so gern, so gern!..
Das ist nun alles vorbei," schluchzte das Mägdlein, unendlichen
Vorwurf im Blicke — „weil D u es nicht haben willst >"

Der König war plötzlich sehr ernst geworden. „Das Hab' ich
gar nicht bedacht", sprach er langsam für sich. „Ich habe das
Märchen verboten!".. Und wiederholte sinnend: „Ich habe das
Märchen verboten I" .. Dann küßte er das Kind leise auf den
blonden Scheitel und sagte zärtlich: „Du hast recht, mein Liebling,
ich bin tatsächlich ein sehr arger König. Aber ich will wieder
brav werden. Ihr sollt wieder Märchen hören. Ich hör' sie
selber sehr gern!. . So, und jetzt stopft Luch die Taschen ordent-
lich mit Zuckerzeug voll!"

Noch an demselben Tage marschierte der kserold mit selbst-
bewußter Miene durchs ganze Reich und trommelte gar gräßlich
stark, daß es wieder erlaubt sei, zu lügen. Da war großer
Jubel im Lande. — Aber der König mußte auch jetzt noch
unter seiner allerhöchsten Amtspflicht ernstlich leiden. Denn
weil es in Firlefanzia nur dem Herrscher gestattet war, die
vom Herrscher verhängten Strafen rückgängig zu machen, mußte
Redewahrius mit einem in besondere Flüssigkeit getauchten
Waschschwamme, den bloß der oberste Richter handhaben durfte,
all die grünen Klexe von den Nasen des Volkes wieder ab-
rciben.

Erwin Rosenberger.

Ein Ausweg.

Tochter: „Ach, Mama, wie schwer
fällt es mir, meiner Todfeindin zu ihrer
Verlobung gratulieren zu müssen!"

Mutter: „Ach >vas! — Schreib' halt
recht unleserlich!"

T r ö st l i ch e Auskunft.

Gattin eines Pulverfabrikdirektors:
„Wo bleibt denn nur mein Mann, Fritz?"

Diener: „Er ist vor einer halben Stunde
in die Luft geflogen, gnädige Frau — be-
findet sich aber bereits auf dem Rückwege!"

<= Recht unterhaltend.

Dankesschuld.

Schriftsteller: „..Wieso bist Du
dem Doktor Beißer zu eivigem Dank ver-
pflichtet?"

Kollege: „Das ist der Kritiker, der
mich in erster Linie berühmt ge-
schimpft hat!" _

Gläubiger: „Heute weiche ich aber nicht eher, als bis ich vom Herrn Baron mein Geld
bei Heller und Pfennig bekommen habe!" — Diener: „Na, . . langweilig wird's Ihnen nicht -
es sind schon zwei da!"
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Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Das Märchen vom Märchen"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Vogel, Hermann
Entstehungsdatum (normiert)
1906 - 1906
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 125.1906, Nr. 3186, S. 82

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Erschließung

Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
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