vor der zweiten Konsultation.
Kolonialwaren-, Delikatessen- und Weinhändler Zitterte
vernimmt eines Nachts verdächtiges Geräusch in seinem
Laden, über dem er schläft. Mutig - wie er ist, kleidet er sich
rasch an, steckt den Revolver ein, schleicht in das Gewölbe und
ertappt dort denn auch einen Dieb, der sich eben an den Würsten,
Konserven und Weinen zum Aufbrechen der schweren eisernen
Kasse stärkt.
„Hände hoch!" ruft Zitterte und erhebt die Waffe. Der Spitz-
bube kennt den gefährlichen Ruf, folgt sofort und verlegt sich auf's
Betteln und Winseln. Zitterte, stolz über seinen Sieg und kein
Freund polizeilicher Scherereien, läßt Gnade für Recht ergehen,
legt aber dem Gauner einen Bogen Papier auf den Ladentisch und
diktiert ihm beim Schein seiner Diebslaterne folgendes:
„Ich bestätige hiemit ans Grund eigener rnid eingehender
Probe, die ich heute nacht vorgenommen, die ausgezeichnete
Qualität der Wnrstwaren, Konserven und Weine der Firma
A. Zitterle, die ich als Bezugsquelle jedermann bestens zu
empfehlen vermag. Xaverl
professionierter Einbrecher und Ladendieb."
Dieses Schriftstück prangte anderntags, säuberlich auf Pappen-
deckel aufgezogen, in der Auslage und zog einen gewaltigen Zulauf
von Kunden an.
Weniger angenehm überrascht allerdings war der reklamesüch-
tige Zitterle, als vierzehn Tage später, auf Grund dieser freund-
lichen Aufforderung, wieder bei ihm eingebrochen und diesmal der
ganze Laden ausgeräumt wurde.
Kolonialwaren-, Delikatessen- und Weinhändler Zitterte
vernimmt eines Nachts verdächtiges Geräusch in seinem
Laden, über dem er schläft. Mutig - wie er ist, kleidet er sich
rasch an, steckt den Revolver ein, schleicht in das Gewölbe und
ertappt dort denn auch einen Dieb, der sich eben an den Würsten,
Konserven und Weinen zum Aufbrechen der schweren eisernen
Kasse stärkt.
„Hände hoch!" ruft Zitterte und erhebt die Waffe. Der Spitz-
bube kennt den gefährlichen Ruf, folgt sofort und verlegt sich auf's
Betteln und Winseln. Zitterte, stolz über seinen Sieg und kein
Freund polizeilicher Scherereien, läßt Gnade für Recht ergehen,
legt aber dem Gauner einen Bogen Papier auf den Ladentisch und
diktiert ihm beim Schein seiner Diebslaterne folgendes:
„Ich bestätige hiemit ans Grund eigener rnid eingehender
Probe, die ich heute nacht vorgenommen, die ausgezeichnete
Qualität der Wnrstwaren, Konserven und Weine der Firma
A. Zitterle, die ich als Bezugsquelle jedermann bestens zu
empfehlen vermag. Xaverl
professionierter Einbrecher und Ladendieb."
Dieses Schriftstück prangte anderntags, säuberlich auf Pappen-
deckel aufgezogen, in der Auslage und zog einen gewaltigen Zulauf
von Kunden an.
Weniger angenehm überrascht allerdings war der reklamesüch-
tige Zitterle, als vierzehn Tage später, auf Grund dieser freund-
lichen Aufforderung, wieder bei ihm eingebrochen und diesmal der
ganze Laden ausgeräumt wurde.
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Im Vorzimmer des Tierarztes"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1911
Entstehungsdatum (normiert)
1906 - 1916
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 134.1911, Nr. 3429, S. 176
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg