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D i e M il ch P a ntsch c r.
Simesbauer und der Geigensteffel fuhren zusammen Milch
1^1,7 nach der Stadt. Auf dem Wege entstand zwischen beiden
Streit, der zu Tätlichkeiten führte. Dabei geschah es, daß
der Simesbauer vom Wagen des Geigensteffel eine Kanne Milch
herunterstieß. Die Milch floß aus. Der Geigcnsteffel verlangte
Ersatz, was vom Simesbauer verweigert wurde. Es kam zum
Prozesse.
Der Richter entschied, daß der Beklagte — in Anbetracht dessen,
daß der Inhalt der Kanne durch beiderseitiges Verschulden ausfloß
— bloß die Hälfte der Milch zu ersetzen habe.
Rach Verkündung des Urteiles wandte sich der Simesbauer an
den Vorsitzenden mit der Frage: „Ich bitte, Herr Richter, welche
Hälfte habe ich zu ersetzen?"
„Welche? Das ist doch eine überflüssige Frage — welche Sie
wollen!"
„Ich danke, Herr Richter, für die Rcchtsbelehrung." --
Am nächsten Morgen sandte der Simesbauer dem Geigensteffel
eine halbe Kanne Wasser.
Der Geigensteffel kratzte sich hinter den Ohren, sah nachdenklich
ans die halbgefüllte Kanne — gab sich aber schließlich mit dem Ge-
schehenen zufrieden.
Sie kannten sich gegenseitig zn gut . ..
L. Dctres.
—■•«!§»• 81|INVtum. -Ml- —
„Wer ist denn der Herr da drüben?" -- „Pst! Das ist ein großer Denker!" — ..Aha — dar»in
dieser vergeistigte Zylinder!"
verfeindet. — Infolgedessen reitet Herr Meier heute allein zum Tore hinaus, und Herr Müller kurze Zeit nachher eben-
falls.— Nach zwei Stunden kehren die Gäule einträchtig zusammen zurück—ganz gegen den Willen ihrer Reiter, die,
D i e M il ch P a ntsch c r.
Simesbauer und der Geigensteffel fuhren zusammen Milch
1^1,7 nach der Stadt. Auf dem Wege entstand zwischen beiden
Streit, der zu Tätlichkeiten führte. Dabei geschah es, daß
der Simesbauer vom Wagen des Geigensteffel eine Kanne Milch
herunterstieß. Die Milch floß aus. Der Geigcnsteffel verlangte
Ersatz, was vom Simesbauer verweigert wurde. Es kam zum
Prozesse.
Der Richter entschied, daß der Beklagte — in Anbetracht dessen,
daß der Inhalt der Kanne durch beiderseitiges Verschulden ausfloß
— bloß die Hälfte der Milch zu ersetzen habe.
Rach Verkündung des Urteiles wandte sich der Simesbauer an
den Vorsitzenden mit der Frage: „Ich bitte, Herr Richter, welche
Hälfte habe ich zu ersetzen?"
„Welche? Das ist doch eine überflüssige Frage — welche Sie
wollen!"
„Ich danke, Herr Richter, für die Rcchtsbelehrung." --
Am nächsten Morgen sandte der Simesbauer dem Geigensteffel
eine halbe Kanne Wasser.
Der Geigensteffel kratzte sich hinter den Ohren, sah nachdenklich
ans die halbgefüllte Kanne — gab sich aber schließlich mit dem Ge-
schehenen zufrieden.
Sie kannten sich gegenseitig zn gut . ..
L. Dctres.
—■•«!§»• 81|INVtum. -Ml- —
„Wer ist denn der Herr da drüben?" -- „Pst! Das ist ein großer Denker!" — ..Aha — dar»in
dieser vergeistigte Zylinder!"
verfeindet. — Infolgedessen reitet Herr Meier heute allein zum Tore hinaus, und Herr Müller kurze Zeit nachher eben-
falls.— Nach zwei Stunden kehren die Gäule einträchtig zusammen zurück—ganz gegen den Willen ihrer Reiter, die,
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Symptom" "Die befreundeten Gäule"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum (normiert)
1911 - 1911
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 134.1911, Nr. 3429, S. 180
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg