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Fliegende Blätter — 3.1846 (Nr. 49-72)

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Nr. 72
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https://doi.org/10.11588/diglit.2125#0194
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190

Corres pondenz.

„Diesen Brief, Seibelstorfer, trag' er sogleich in die Redactioil der fliegenden Blätter, laffe er sich aber einen Schein
darüber geben."

„Flieg — en — de — Blatt — er: ah richtig, wo sie Ew. Gnaden Portrait gemacht haben!" —

„Was? — Portrait — Schafskopf — ich glaube gar er liest auch diese malitiösen Blätter?!"

Än die verehrliche Uedaction der fliegenden Slätter.

Ew. Wohlgeboren beliebten in mehreren Nummern Ihres sehr verbreiteten Blattes mich zur Zielscheibe Ihres Witzes
zu wählen, und ich sehe mich veranlaßt, Sie aufmerksam zu machen, daß, wenn auch eine hohe Censur bisher nicht ins
Mittel getreten, meinerseits nicht länger geschwiegen werden kann. Daß Ew. Wohlgeboren die landesüblichen Gesetze und
Verordnungen nicht zu kennen scheinen, und offenbar in einem error jaris verharren, liegt am Tage. Dieselben scheinen
die Artikel 405 und folgende des Strafgesetzbuches gänzlich zu ignoriren.

Wollten Ew. Wohlgeboren den Vorsatz zu beleidigen (auimum injuriandi) in Abrede stellen wollen, so dürften die vor-
liegenden kaeta nur allzuklar Inquirenten respeetive ein hohes Spruchcollegium zur Evidenz über den Thatbestand in's
Klare setzen. Diese kaeta bestehen aber in den schmählichen Zerrbildern, die ungehindert cursiren. Ja noch mehr! Ich
möchte behaupten, daß so zu sagen auch in speoie die Artikel 142 und folgende, die Verbrechen wider das Leben Anderer

behandelnd, in Anwendung gebracht werden könnten, dürften — ja sollten, insoferne eine Untersuchung eingeleitet würde,

da eine verehrliche Redaction durch den Aerger und Verdruß, den dieselbe mir veranlaßt, meine Vitalitätskräfte unter-
graben, und mir, so zu sagen, wenn auch bei nicht erweislichem dolus doch mit eulpa nach dem Leben trachten, wenn
nicht gar durch die dereinstige Sektion meines Leichnams ein qualifizirter Mord ermittelt werden dürfte. Ueberdieß leugne
ich eventuell die mir angedichteten kaeta, welche Sie — respective Ihr malitiöser Zeichner — dargestellt. Namentlich
ist gänzlich unwahr, daß ich mich so weit vergessen hätte, mit einer Truppe von englischen Reitern in's Benehmen zu
treten und reiten zu lernen. Mein halbstündiger täglicher Nachmittagsspaziergang mit Einem meiner Titl. Herrn College«
ist zu meiner Bewegung hinreichend. Die Darstellung meiner Gebirgsreise enthält ebenfalls so manche Unwahrheiten,
was ich durch Zeugen nachzuweisen im Stande bin. In Anbetracht des eben Angeführten werden sich Ew. Wohlgeboren
zweifelsohne von Ihrem Unrechte selbst zu überzeugen belieben, und künftig unterlassen, sich der Gefahr einer Untersuchung
oder einer privatrechtlichen Klage ferner noch auszusetzen. Jedenfalls werde ich aber zu veranlassen Gelegenheit ergreifen,
daß der Zeichner der mich betreffenden Bilder unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden nröge.

Unter Verficherung ganz ausgezeichneter Hochachtung hat die Ehre fich zu nennen
Ew. Wvhlgeboreu

d 10. December 1846.

ergebenster

Ltaatshämorrhoidarius.
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Titel

Titel/Objekt
"Correspondenz"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

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Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
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Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Pocci, Franz von
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Schreiber
Brief <Motiv>
Bote <Motiv>
Übergabe
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 3.1846, Nr. 72, S. 190
 
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