Nr. 2555 (3) Jünftes Vlatt.
München, den 15. Juli 1894.
101. Kaild.
Warnung.
Das Patentgesetz besagt in § 35 bez. § 36:
Wer wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit eine Erfindung
widerrechtlich in Benutzung nimmt, wird mit Geldstrafe bis zu
fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu einem
Jahr bestraft, bez. ist dem Verletzten zur Entschädigung ver-
pflichtet.
Die Firma Gebrüder Nothniann in Berlin hat seit
Jahren unser Patent No. 49914, eine Fußbank für Nähmaschinen,
verletzt. Diese Patentverletzung ist Seitens des Reichsgerichts mit
Urtheil vom 17./3. 94. festgestellt worden und Gebr. Nothmann weiden
zum Schadenersatz herangezogen werden.
Wir warnen hiermit öffentlich vor fernerem Vertriebe resp. ge-
werbsmäßiger Benutzung von Nähmaschinen mit Fußbänken, welche unter
unser Patent fallen und bemerken, daß Gebrüder Nothmann in
Berlin denjenigen Händlern, welche gewerbsmäßig Nähmaschinen mit
beweglicher Fußbank in Verkehr gebracht haben, bei etwaiger Zurückgabe
dieser Maschinen eventuell zur Entschädigung verpflichtet sind.
Die Merkmale unseres Patents sind:
„Eine Fußbank für Nahmaschinen
innerhalb der Seitentheile,
oberhalb des Trittbrettes,
welche sich in oder außer Gcbrauchsstellung bringen läßt."
Dresden, 18. Juni 1894.
Bauer: „... Aber g'scheidt haben S' g'red't — recht g'scheidt! . . .
Hätt's net 'glaubt!"
Reinstes Trinkwasser,
(tei von krankheiterregenden Bakterien (Cholera, Typhus rc.) liefern Berkefeld-Filter
aus Wasserleitungen, Brunnen, Tropf- und Tafelsiltern.
Berkefeld-Filter Gesellschaft, Celle (Hannover).
Nähmaschinenfabrik u. Eisengiesserei
vorm. Seidel & Naumann.
Man lasse sich durch Inserate, welche wie Strohfeuer zum Himmel schlagen
nicht verblüffen! Radicale Entfernung der
oHühneraugen
nur bei Anwendung durch
Siegers Hühneraugen- Tod ..Krt,.
,ii.
Verkauf ;u Origjnai-fabrikpmseiiW.
* Filialen und Lager für:
*©rreich-üngarn in Bodenbach a. E.
Vertreter: Josef Fisecker.
VPrf_ .Holland u. Colonien: Utrecht
- —r^ter: H. Ilungelmann,Oudegracht77
Für Touristen.
Ist Zeichner! wer besitzt Fenner,
Landschaft Jlfl 2.—. Ist Dichter
wer besitzt Feimer, Poetik M> 1.
Durch alle Buchhandlungen oder auch direkt
vom lit. Institut Dr. M. Rüttler, München
(Hofstatt 5) zu beziehen.
Aerztlich anerkannt und einzig; prümiirt mit der „Silbernen Medaille“
von der Jury Deutscher Heilgehülfen. 1 Kruke 75 Pfg.; fro. nach allen Ländern 1 Mk.
Käuflich in allen Apotheken, Drogen- und Toiletten-Geschäften.
August Siegel in Genthin, Erfiä^,^CX™ant
Zeug-niss, von Tausenden eins!
Wismar, 4. Januar 1894.
Ihr Hühneraugen-Tod ist vorzüglich!
von Tesdorff, Corvetten-Capitän a. D.
Fritz Schulze,
königk. liaver. Koftieferant,
München,
Maximiliaiistratzc 34. '
empfiehlt seine, als vorzüglich anerkannten, au» porösinallerdicht«»
Loden gefertigten
■ Havelocks ■ ■ Joppen ■
■ Kaisermäntel, ■ Wettermäntel, ■
■i Damenregenmäntel. ■
_ Ferner zum Bezug nach Bieter
m Tiroler Damenloden
in reichster Auswahl.
Tiroler, Steyrrer, Kärntener, Merthaler etc.
Loden
dei bekannt billigsten Preisen.
Jllustr. PreiSconrant und Muster gratis und franco.
3
München, den 15. Juli 1894.
101. Kaild.
Warnung.
Das Patentgesetz besagt in § 35 bez. § 36:
Wer wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit eine Erfindung
widerrechtlich in Benutzung nimmt, wird mit Geldstrafe bis zu
fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu einem
Jahr bestraft, bez. ist dem Verletzten zur Entschädigung ver-
pflichtet.
Die Firma Gebrüder Nothniann in Berlin hat seit
Jahren unser Patent No. 49914, eine Fußbank für Nähmaschinen,
verletzt. Diese Patentverletzung ist Seitens des Reichsgerichts mit
Urtheil vom 17./3. 94. festgestellt worden und Gebr. Nothmann weiden
zum Schadenersatz herangezogen werden.
Wir warnen hiermit öffentlich vor fernerem Vertriebe resp. ge-
werbsmäßiger Benutzung von Nähmaschinen mit Fußbänken, welche unter
unser Patent fallen und bemerken, daß Gebrüder Nothmann in
Berlin denjenigen Händlern, welche gewerbsmäßig Nähmaschinen mit
beweglicher Fußbank in Verkehr gebracht haben, bei etwaiger Zurückgabe
dieser Maschinen eventuell zur Entschädigung verpflichtet sind.
Die Merkmale unseres Patents sind:
„Eine Fußbank für Nahmaschinen
innerhalb der Seitentheile,
oberhalb des Trittbrettes,
welche sich in oder außer Gcbrauchsstellung bringen läßt."
Dresden, 18. Juni 1894.
Bauer: „... Aber g'scheidt haben S' g'red't — recht g'scheidt! . . .
Hätt's net 'glaubt!"
Reinstes Trinkwasser,
(tei von krankheiterregenden Bakterien (Cholera, Typhus rc.) liefern Berkefeld-Filter
aus Wasserleitungen, Brunnen, Tropf- und Tafelsiltern.
Berkefeld-Filter Gesellschaft, Celle (Hannover).
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vorm. Seidel & Naumann.
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nicht verblüffen! Radicale Entfernung der
oHühneraugen
nur bei Anwendung durch
Siegers Hühneraugen- Tod ..Krt,.
,ii.
Verkauf ;u Origjnai-fabrikpmseiiW.
* Filialen und Lager für:
*©rreich-üngarn in Bodenbach a. E.
Vertreter: Josef Fisecker.
VPrf_ .Holland u. Colonien: Utrecht
- —r^ter: H. Ilungelmann,Oudegracht77
Für Touristen.
Ist Zeichner! wer besitzt Fenner,
Landschaft Jlfl 2.—. Ist Dichter
wer besitzt Feimer, Poetik M> 1.
Durch alle Buchhandlungen oder auch direkt
vom lit. Institut Dr. M. Rüttler, München
(Hofstatt 5) zu beziehen.
Aerztlich anerkannt und einzig; prümiirt mit der „Silbernen Medaille“
von der Jury Deutscher Heilgehülfen. 1 Kruke 75 Pfg.; fro. nach allen Ländern 1 Mk.
Käuflich in allen Apotheken, Drogen- und Toiletten-Geschäften.
August Siegel in Genthin, Erfiä^,^CX™ant
Zeug-niss, von Tausenden eins!
Wismar, 4. Januar 1894.
Ihr Hühneraugen-Tod ist vorzüglich!
von Tesdorff, Corvetten-Capitän a. D.
Fritz Schulze,
königk. liaver. Koftieferant,
München,
Maximiliaiistratzc 34. '
empfiehlt seine, als vorzüglich anerkannten, au» porösinallerdicht«»
Loden gefertigten
■ Havelocks ■ ■ Joppen ■
■ Kaisermäntel, ■ Wettermäntel, ■
■i Damenregenmäntel. ■
_ Ferner zum Bezug nach Bieter
m Tiroler Damenloden
in reichster Auswahl.
Tiroler, Steyrrer, Kärntener, Merthaler etc.
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Jllustr. PreiSconrant und Muster gratis und franco.
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