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Beiblatt der Fliegenden Blätter — 116.1902 (Nr. 2945-2970)

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https://doi.org/10.11588/diglit.5623#0085
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^kutschlailds u. d. Auslandes. c\ 1 ^ Aeichsw.

^i’nc^en, Berlin. Breslau. Budapest, Lbemnitz, Lölna.Bd., Dresden. Düffeldorf, Frankfurt a. m.. Lamburg. Leipzig. Magdeburg. Mannheim, Nürnberg, ssrag, Stuttgart, Wien, Zürich.

l\x. 2950 (6) Kr»es Mail.

M,i nchen, den 7. Kevruar 1902.

II6. Fand.


W




(Die zwei Trinker.) „Sonderbar! Ich kann kein volles Glas
^or mir sehe»!" — „Bei mir ist's umgekehrt! Ich kann kein leeres
^las vor mir sehen l"

Ditz Geschichte

des

Salvator-Bieres

und der

Paulaner Brauerei

in

München.

Jpie jetzt eine grosse Vorstadt von München bildende Au verdankt ihre Entstehung vorzugsweise der Erbauung eines kleinen
JjX Jagdschlosses, genannt Neudeck. Unter den Herzogen Wilhelm IV. und Wilhelm V., welche besonders gern an diesem
Platze, dem mit Gesträuch überwachsenen, ehemaligen Strombette der wilden Isar, der Jagd und Fischerei oblagen,
gelangte dieses Jagdschloss zu immer grösserer Ausdehnung. Es entstanden verschiedene Gebäude für das Hof- und
Jagdpersonal, welche sich theilweise bis auf die heutige Zeit erhalten haben und durch ihre Namen „Falkenhof“, „Pagenhaus“, „Jäger-
häuschen“, „Damenwirth“ (Haus der Hofdamen) auf ihre einstige Bestimmung hinweisen. Herzog Wilhelm V., der Fromme, welcher
schon 1596 seinem ältesten Sohne Maximilian 1. die Regierung überliess, befahl 1623 den Bau eines Klosters in der Nähe seines

Lieblingsschlosses Neudeck, welches von Mönchen des Paul an er-Ordens bezogen und von diösen im
Laufe der Zeit namhaft vergrössert und, verschönert wurde.
aZs A'K' Unter der Regierung des Kurfürsten Ferdinand Maria (1651) wussten die Paulaner-Mönche,

und zwar hauptsächlich mit Hülfe der Gemahlin des Kurfürsten, es durchzusetzen, dass ihnen zu ihrem
Kloster auch ein Bräuhaus gewährt wurde. Das letztere gelangte alsbald zu grossem Ruf durch
sein gutes Bier, „das alle anderen übertraf“. Dasselbe kam alljährlich am Feste des Ordens-
stifters, des hl. Franz von Paula, welchen die Paulaner ihren heiligen Vater nannten, und in der
darauf folgenden Oktave zum Ausschank. Diesem zu Ehren wurde das Bier Heilig Vaterbier
(Sankt Vaterbier) genannt und hieraus dürfte wahrscheinlich durch eine Corruption der jetzige
Name „Salvatorbier“ entstanden sein. Beim Ordensfeste betheiligte sich stets der ganze Hof und
genoss zuerst von diesem Biere; erst dann gelangte das übrige an das massenhaft herbeigeströmte
Volk. Noch heute besteht die Sitte, dass beim Anstich des Salvatorbieres die erste Probe davon zu
Hofe geschickt wird.

Das schöne Kloster Neudeck wurde 1799 aufgehoben, Anfangs des vorigen Jahrhunderts als fran-
zösisches Feldspital benützt und 1807 in ein Strafarbeitshaus umgewandelt. Das gegenüberliegende Kloster-
bräuhaus wurde zunächst vom Staate in Regie genommen, dann 1803 an den Johanniterorden veräussert,
der die Brauerei zuerst selbst betrieb, dann 1806 an den Bierbrauer Frz. X. Zacherl verpachtete.
Dieser erwarb nach siebenjähriger Pachtzeit im Jahre 1813 das Paulaner Brauhaus mit allen Zugehörungen,
insbesondere mit allen demselben anhaftenden Rechten. Hiemit erwarb Franz X. Zacherl auch das auf dem Klosterbräuliuus
haftende alte Privileg des „Salvator“-Ausschankes. Von ihm ging es auf die Herren Gebr. Schmederer über und von
diesen auf die Aktienbrauerei Gebr. Schmederer, welch’ letztere genau 100 Jahre nach Aufhebung des Klosters (1799) den Namen der Erfinder
des Salvatorbieres in ihre Firma wieder aufnahm und seitdem „Aktiengesellschaft Paulanerbräu (/.um Salvatorkeller)“ firmirt.

Bis zum Jahre 1846 fand der Salvatorausschank in der Brauerei selbst statt; dann bis zum Jahre 1861 im sogenannten Neudecker-
Garten • von da ab auf dem hoch oben am Nockherberg liegenden und eine herrliche Rundsicht über ganz München gewährenden Salvator-Keller.

Der Ausschank auf dem Salvatorkeller in München beginnt alljährlich am Sonntag vor Josef! (19. März); der Versandt

nach Auswärts findet in der ersten Hälfte des Monats März statt.

Der Name „Salvator“ ist seit März 1896 vom k. Patentamt als Waarenbezeichnung der Unter-
zeichneten jetzigen Inhaberin der ehemaligen Paulaner Braustätte geschützt und dar! daher Niemand
anderswoher als aus dieser Brauerei stammendes Bier a/s „Salvator“ bezeichnen, widrigenfalls
er sich einer Verletzung dieses Zeichenrechtes schuldig machen würde (§ 14 des Gesetzes zum Schutz
der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894).

Um sicher zu sein, auch wirklich das berühmte Specialbier der Paulanerbrauerei zu erhalten,
■Wolle man auch auf die an jedem Gebinde und jeder Flasche angebrachte, nebenstehende Schutzmarke
achten. — Wegen der näheren Bedingungen wolle man sich wenden an die

Actiengesellschaft Paulanerbräu

zum Salvatorkeller

(vorm. Gebr. Schmederer-Zacherlbräu) München

oder deren Vertreter.

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