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Felbiger, Johann Ignaz von
Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen in den kaiserlich-königlichen Erblanden: darinn ausführlich gewiesen wird, wie die in der Schulordnung bestimmte Lehrart nicht allein überhaupt sondern auch ins besondere, bey jedem Gegenstande, der zu lehren befohlen ist, soll beschaffen seyn. Nebst der genauen Bestimmung, wie sich die Lehrer der Schulen in allen Theilen ihres Amtes, imgleichen die Directoren, Aufseher und Oberaufseher zu bezeigen haben, um der Schulordnung das gehörige Genügen zu leisten — Frankfurt am Main, 1777 [VD18 14201038]

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https://doi.org/10.11588/diglit.27212#0015
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Seite
Von dem, was der Direktor bey der Schul,
kommisswn zu thun hat. gz6
Von Erstarrung der Berichte. Z47
8tes Hauprstück: Instruktion für Ortsaufse.
her. Z48
Von der Notwendigkeit derselben 348
Was für Personen zu diesem Amte zu neh.
men sind. Z48
Was sie zu wissen nöthig haben. Z49
Was dem Aufseher noch obliegt. Z50
ytes Hauptstück : Instruktion für die Kateche.
teN. Z§2
Was und wie lang Katecheten in derNor.
mal und Hauptschulen zu lehren haben.
Z52
Worauf der Katechet besonders zu sehen*
Von den Pflichten der Katecheten in Tri»
vialschulen. Z55
Von den katechetischen Vorlesungen. 7,56
lOtes Hauprstück: Instruktion für die Schul,
diener. 257
Utes Hauptstück: Wie die Verbesserung in
Städten und auf dem Lande einzuführen
sey. g6i
Von den neu angestellten und in einer Nor-
malschule unterwiesenen Lehrern. z6r
Was Schulleute zur Verbesserung ihrer
Schulen thun sollen, die bey Einrich-
tung der Normalschulen schon wirklich
in Schulen unterweisen. z6z
I2te6 Hauprstück: Wie man Personen von An.
sehen, welche den Unterricht in der Nor.
mal»
 
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