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Felbiger, Johann Ignaz von
Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen in den kaiserlich-königlichen Erblanden: darinn ausführlich gewiesen wird, wie die in der Schulordnung bestimmte Lehrart nicht allein überhaupt sondern auch ins besondere, bey jedem Gegenstande, der zu lehren befohlen ist, soll beschaffen seyn. Nebst der genauen Bestimmung, wie sich die Lehrer der Schulen in allen Theilen ihres Amtes, imgleichen die Directoren, Aufseher und Oberaufseher zu bezeigen haben, um der Schulordnung das gehörige Genügen zu leisten — Frankfurt am Main, 1777 [VD18 14201038]

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https://doi.org/10.11588/diglit.27212#0454
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2. was von den Schülern in der Schule zu
beobachten ist.
Schüler, welche in der Schule Unterricht
erhalten wollen, müssen von ihren Ackern oder
Vormunden, in Städten den Aufsehern und
Direktoren, wie auch den Lehrern der Schule;
auf dem Lande aber den Schulmeistern noch vor
dem Montage nach Ostern , und vor dem iten
November, das ist am Tage vor Allerheiligen
vorgestellet werden, damit sie diese beym Anfän-
ge des Schulkurses aufnehmen , und in das
Verzeichmß ein tragen können. Die nicht zu die-
ser Zeit kommen, mögen abgewiesen, und bis
zum Anfänge des nächsten Kurses verschoben
werden, weil nicht zu begehren ist, wegen ei-
nes oder zweener Schüler etwas von den Lehr-
gegenständen wieder anzufangen, und damit
zum Nachtheile der zur rechten Zeit gekommenen
Kinder einen Theil der Schulzeit zu verderben.
In der Schule müssen sich die ordentlich
aufgenommenen Schüler zu bestimmter Zeit
fleißig, und ununterbrochen einfinden, weder
gar zu zeitlich , noch zu langsam kommen , sie
müssen mit gewaschenem Gesichte und Händen,
mit gekämmten Haaren, und beschnittenen Nä-
geln erscheinen.

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