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Hedinger, Johann Reinhard; Ferdinand Wilhelm <Württemberg-Teck, Herzog> [Gefeierte Pers.]
Gott-geheiligter Christen Ritterschafft und Helden-Kampf: Zu letzten Ehren Deß ... Herrn Ferdinand Wilhelmen, Hertzogen zu Würtemberg und Teck ... nunmehro höchstseeligsten Angedenckens, Als Desselben entseelter Cörper den 12. Septembris 1701. in ... der Hof- und Stadt-Kirchen zu Neuenstatt an der Linden ... beygesetzet wurde ... — Stuttgart, [1701] [VD18 90336348]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25086#0110
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krönet/ er kämpffedenn recht: i^nmz. NW
nur wie es die Kampff-Regeln erfordern/
nach der Vorschüsse und Ordnung / sondern
auch mit dem behörtgen Ernst / Eiver und
Rachsatz / welchen die Wichtigkeit der Sache
selbst erheischet. Timotheo zwar solte dieses eine
Lehre seyn/ das wichtige Amt/ so ertrug / nicht
nach feinem eigenen Sinn und Willkühr/
zu verwalten/ sondern nach den Ordens-UNd
Staats-Regeln eines KhrtstUGen Ritters
fich allenthalben aufzuführen» Aber ebendarum/
weil allen rechtschaffenen Lhristen Männlich zu
streiten obgelegen ist/ müssen ste die übliche Ge-
fetze nicht überschreiten/ die der Geist GOttes
ihnen hat vorgeschrieben»
Gleich Wie Nun i. zu einem guten Kriegs-
Mann/ der recht streitet dieses gehöret / daß er
nicht Wider das Lommsnäo fündige / son-
dern an dem Platz/ Posten und Orth fechte/
wohin er bestellet ist: Also weißt ein jeglicher
Lhriste gar wohl/ daß im Gefechte er nicht auf
feine Vernnnfft/ deren Irr-Licht und blinde
Beredung/ sondern den Willen seines Herrn
einzig zu sehen / Und darüber einen siegreichen
Ausgang zu gewarten habe, Cr weicht auch
nicht von feinem Fahnen und Standarte / tren-
net sich nicht von den Gliedern und feinen
 
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