Erstes Buch. Zweytes Kapitel. 7
chsn Talente manche kleine Gebrechen an sich.
Ich muß gestehen, ich war oft in Versuchung
zn glauben, daß zu einem solchen Richteramt,
einige Kennttiiß der Gesetze erforderlich sev, und
das zwar aus der geringen Ursache, weil jeder
Fall, der in den Gerichten vorkommt, nach den
Gesetzen beurtheilt und entschieden werden muß.
Da nun diese Gesetze in so vielen verschiedenen
Büchern enthalten sind, da die Verordnungen,
welche sich auf das Amt eines Friedensrichter-
beziehen, allein zwey starke Folianten ausma-
chen, da endlich derjenige Theil seines Richter-
amtes , der sich auf die Vorschriften des gemei-
nen Rechts bezieht, in mehr denn hundert Ban-
den zerstreut ist; so kann ich wirklich nicht be-
greifen, wie man alle diese Kenntnisse erlangen
könne ohne zu lesen. Und gleichwohl ist nichts
gewisser, als daß Tresher nie eine Sylbe über
diese Materie las.
Dicß war vielleicht ein Fehler, aber das ist
noch lauge nicht alles. Wenn bloße Unwiffcn-
heit zwischen zwey streitenden Parteyen ent-
scheiden soll, so kann zufälliger Weise die Ent-
scheidung eben so gut recht als unrecht ausfallen.
Allein es thut mir leid, daß ichs sagen muß,
das Recht hatte es bey dieser richterlichen Per-
son weit schlimmer als das Unrecht, indem der
Sieg des letztern sich immer wie fünfhundert ge-
gen eins verhielt. Kannte Tresher auch die
Englischen Gesetze nicht, so kannte er doch die
chsn Talente manche kleine Gebrechen an sich.
Ich muß gestehen, ich war oft in Versuchung
zn glauben, daß zu einem solchen Richteramt,
einige Kennttiiß der Gesetze erforderlich sev, und
das zwar aus der geringen Ursache, weil jeder
Fall, der in den Gerichten vorkommt, nach den
Gesetzen beurtheilt und entschieden werden muß.
Da nun diese Gesetze in so vielen verschiedenen
Büchern enthalten sind, da die Verordnungen,
welche sich auf das Amt eines Friedensrichter-
beziehen, allein zwey starke Folianten ausma-
chen, da endlich derjenige Theil seines Richter-
amtes , der sich auf die Vorschriften des gemei-
nen Rechts bezieht, in mehr denn hundert Ban-
den zerstreut ist; so kann ich wirklich nicht be-
greifen, wie man alle diese Kenntnisse erlangen
könne ohne zu lesen. Und gleichwohl ist nichts
gewisser, als daß Tresher nie eine Sylbe über
diese Materie las.
Dicß war vielleicht ein Fehler, aber das ist
noch lauge nicht alles. Wenn bloße Unwiffcn-
heit zwischen zwey streitenden Parteyen ent-
scheiden soll, so kann zufälliger Weise die Ent-
scheidung eben so gut recht als unrecht ausfallen.
Allein es thut mir leid, daß ichs sagen muß,
das Recht hatte es bey dieser richterlichen Per-
son weit schlimmer als das Unrecht, indem der
Sieg des letztern sich immer wie fünfhundert ge-
gen eins verhielt. Kannte Tresher auch die
Englischen Gesetze nicht, so kannte er doch die